Abmelden bei der GEZ
Abmelden bei der GEZ
Abmelden kann man sich bei der GEZ nur schriftlich per Post oder per Fax. Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus. Die Abmeldung wird immer zum Monatsende wirksam. Daher sind die Rundfunkgebühren auch noch für den ganzen Monat zu zahlen, in dem die Abmeldung die GEZ erreicht. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist.
Hier finden Sie das entsprechende Abmeldeformular, dass Sie nach dem Ausfüllen und Ausdrucken per Post an die GEZ schicken oder faxen können (Anschrift und Faxnummer sind auf dem Formular). Bitte vergessen Sie dabei nicht die Unterschrift! Ansonsten wird Ihre Abmeldung nicht akzeptiert:
GEZ-Abmeldeformular
Vorübergehende Abmeldung bedingt möglich
Wenn Sie einen längeren Urlaub oder einen Auslandsaufenthalt anstreben, ist eine vorübergehende Abmeldung Ihrer Geräte nur dann möglich, wenn Sie diese auch aus Ihrer Wohnung schaffen und für die Dauer Ihrer Abwesenheit einlagern. Nur dann stehen die Geräte im Sinne der GEZ nicht für den Empfang "bereit". Wenn Sie die Geräte einfach in Ihrer Wohnung lassen, könnte theoretisch jemand mit einem Nachschlüssel Ihre Wohnung betreten und die Geräte einschalten - und somit "schwarz sehen" oder "schwarz hören". Dies möchte die GEZ natürlich verhindern.An- und Ummelden bei der GEZLesen Sie, welche Geräte Sie bei der GEZ anmelden müssen, wie hoch die Gebühren sind und wie Sie eine Anmeldung oder Ummeldung vornehmen können.
GEZ-GebührenWas es mit den GEZ-Gebühren generell auf sich hat und warum Sie ungefragt Post und Besuch von der GEZ erhalten, können Sie hier nachlesen.
Befreiung von den GEZ-GebührenUnter bestimmten Umständen kann man sich auf Antrag von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Prüfen Sie, ob Sie hierfür in Frage kommen.