Abmelden bei der GEZ

Beim Abmelden macht es einem die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) richtig schwer. Online geht es schon mal nicht, sondern nur schriftlich per Post oder Fax. Vor allem aber muss die Abmeldung eindeutig begründet werden. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, genügt der GEZ nicht. Nähere Angaben, wie eine Begründung zur Zufriedenheit der GEZ ausfallen könnte, macht diese aber leider auch nicht.

Hier finden Sie das entsprechende Abmeldeformular, dass Sie nach dem Ausfüllen und Ausdrucken per Post an die GEZ schicken oder faxen können (Anschrift und Faxnummer sind auf dem Formular). Bitte vergessen Sie dabei nicht die Unterschrift! Ansonsten wird Ihre Abmeldung nicht akzeptiert:

GEZ-Abmeldeformular

Vorübergehende Abmeldung bedingt möglich

Wenn Sie einen längeren Urlaub oder einen Auslandsaufenthalt anstreben, ist eine vorübergehende Abmeldung Ihrer Geräte nur dann möglich, wenn Sie diese auch aus Ihrer Wohnung schaffen und für die Dauer Ihrer Abwesenheit einlagern. Nur dann stehen die Geräte im Sinne der GEZ nicht für den Empfang "bereit". Wenn Sie die Geräte einfach in Ihrer Wohnung lassen, könnte theoretisch jemand mit einem Nachschlüssel Ihre Wohnung betreten und die Geräte einschalten - und somit "schwarz sehen" oder "schwarz hören". Dies möchte die GEZ natürlich verhindern.

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