Befreiung von den GEZ Gebühren
Wer kann von den GEZ-Gebühren befreit werden?
Anspruch auf Befreiung haben drei Personengruppen:1. Empfänger von Sozialleistungen (einschließlich Hartz IV, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberschutzgesetz) können sich befreien lassen. Im Gegensatz zur Situation vor 2013 sind nun aktuelle Bewilligungsbescheide vorzulegen. Da der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr von Relevanz ist heißt dies, dass die ehemalige GEZ nun regelmäßig die neuen Daten der Empfänger aller Sozialleistungen in Deutschland sammelt – zumindest wenn diese keinen Beitrag leisten wollen oder können.
2. Ähnlich verhält es sich Personen, die Ausbildungsförderung (BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld) erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen. Auch hier sind die jeweils aktuellen Bescheide vorzulegen, um für den entsprechenden Zeitraum befreit zu werden.
3. Auch gewisse medizinische Einschränkungen führen zu einer Befreiung: Taubblinde Menschen müssen hierfür eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorlegen, Empfänger von Blindenhilfe einen aktuellen Bewilligungsbescheid.
Wie sieht es mit ermäßigten GEZ-Gebühren aus?
Es gibt auch Personengruppen, die zwar keinen Anspruch auf eine gänzliche Befreiung von den GEZ-Gebühren geltend machen können, aber berechtigt sind, nur den ermäßigten Satz in Höhe von 5,99 € im Monat zu zahlen. Hierzu gehören Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80% sowie Gehörlose oder Sehbehinderte mit einem relevant begründeten Grad der Behinderung ab 60%. In allen Fällen sollte dann „RF“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.Wie kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Für die Befreiung von den Rundfunkgebühren muss ein Befreiungsantrag gestellt werden. Gehen Sie hierfür bitte wie folgt vor:- Füllen Sie dieses Rundfunkgebühren-Befreiungsformular online aus
- Drucken Sie das Formular am Ende der Eingabe aus (die Druckfunktion wird nach dem Ausfüllen automatisch angeboten)
- Unterschreiben Sie das Antragsformular, legen Sie die jeweils erforderlichen Nachweise bei und senden Sie die Unterlagen auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Für die weitere Kontaktaufnahme mit der ehemaligen GEZ nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: service@rundfunkbeitrag.de
Telefon: 0221 / 50 61-0
Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Fax: 018 59995 0105*
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.
Welche Unterlagen werden für die GEZ-Befreiung benötigt?
Dem Antrag auf Gebührenbefreiung muss der Bewilligungsbescheid über die zutreffenden Sozialleistungen (Sozialhilfebescheid, BAföG etc.) bzw. der Schwerbehindertenausweis im Original oder als beglaubigte Kopie beigefügt werden!Allerdings können Sie auch das Original Ihres Bewilligungsbescheids bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde vorlegen mit der Bitte um Vermerk im GEZ-Antragsformular. In diesem Fall brauchen Sie dem Antrag dann nur noch eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids beizufügen.
Die Rundfunkgebühren-Befreiung gilt erst ab dem Folgemonat nach Antragstellung und ist nicht rückwirkend gültig. Daher sollten Sie einen vorsorglichen Befreiungsantrag stellen, wenn Sie die Sozialleistung oder die Zuerkennung des RF-Merkzeichens schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben.





