Hundesteuerbefreiung ein Jahr gültig

Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Hundesteuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies allerdings nur, wenn der Hund für den angegebenen "Verwendungszweck" (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) geeignet ist. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich an das Steueramt zu stellen. Ein erfolgreicher Antrag zur Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung ist ein Jahr gültig. Danach muss er erneut gestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie mit umziehen und einen steuerlich befreiten Hund ummelden.

Hundesteuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
  • Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl
  • Gebrauchshunde für Herden in der erforderlichen Zahl

Hundesteuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
  • Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
  • Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
  • Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)
  • evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen
  • Bescheinigung über die Höhe der Miete
  • Nachweis über die Höhe der Heizkosten
  • evtl. Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids
Tipp bei Mister Wong bookmarken Tipp bei Delicious bookmarken Tipp bei Google bookmarken Tipp über MeinVZ / StudiVZ / SchülerVZ schicken Tipp bei Windows Live bookmarken Tipp bei Yahoo! bookmarken Ihren XING-Kontakten zeigen Tipp per E-Mail versenden
Gefällt Ihnen die Meldebox?

Ort eingeben