Kfz abmelden - So geht's
Kfz-Abmeldung: Vorübergehende oder endgültige Stilllegung?
Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Wer jetzt ein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden Varianten entscheiden. Vielmehr wird das Auto für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann auch endgültig das Auto abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder
- bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Die Kosten für das Auto abmelden betragen in der Regel zwischen 5 und 25 Euro (je nachdem, um welche Art der Kfz-Abmeldung es sich handelt und in welchem Zulassungsbezirk die Abmeldung erfolgt).
Die Kfz-Abmeldung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.




