Neue Zulassungsdokumente für Kfz-Zulassung

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten neue EU-Richtlinien für die Kfz-Zulassung. Durch vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern soll eine bessere Nachverfolgbarkeit erreicht werden.

Statt des bisherigen Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs werden bei Neuanmeldungen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Bei Änderungen (Ummeldung, Halterwechsel, technische Änderungen am Fahrzeug) werden Schein und Brief durch die Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Ansonsten besteht aber keine Umtauschpflicht. D.h. der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief sind weiterhin gültig.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie ein Auto zulassen möchten, suchen Sie bitte das Straßenverkehrsamt bzw. die Kfz-Zulassungsstelle auf und führen Sie folgende Unterlagen mit sich:

Bei Kfz-Zulassung eines im Inland erworbenen Neufahrzeugs:

  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte 2 Ausdrucke mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen)


Zusätzlich bei Zulassung eines im Inland erworbenen Gebrauchtwagens:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung


Zusätzlich bei Zulassung eines im Ausland erworbenen Kfz, für das bereits ein Fahrzeugbrief / eine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurden:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit COC-Papieren / Datenbestätigung / Vollgutachten
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen)


Zusätzlich bei Zulassung eines im Ausland erworbenen Kfz, für das noch kein Fahrzeugbrief / keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurden:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Bei Einfuhr von außerhalb der EU:Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bei EU-Import: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen)
  • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, ansonsten Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen)

Vollmacht für Kfz-Zulassung

Möchten Sie sich beim Behördengang vertreten lassen, benötigt Ihr Vertreter eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Wir haben ein Vollmachtsformular erstellt, das Sie hierfür nutzen können. Es beinhaltet auch die Einverständniserklärungen zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sowie zur Auskunftserteilung von etwaigen Kfz-Steuerrückständen gegenüber dem Bevollmächtigten (eine Kfz-Zulassung ist in den meisten Bundesländern nur möglich, wenn die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird und keine Kfz-Steuerrückstände bestehen). Bitte bringen Sie das Formular in zweifacher Ausfertigung mit zur Zulassungsstelle. Ein Exemplar geht an das Finanzamt, eines verbleibt bei der Zulassungsstelle.

Kosten

Je nach Zulassungsart und Zulassungsbezirk können die Kosten für das Auto zulassen stark variieren. In der Regel müssen Sie mit gut 25 Euro für die Zulassung eines inländischen Kfz rechnen. Ein Wunschkennzeichen schlägt zusätzlich mit gut 10 Euro zu Buche.

Das Kfz-Kennzeichen

Auf der Zulassungsstelle wird Ihnen ein Schriftstück mit dem gewünschten oder zugeordneten Autokennzeichen ausgehändigt. Mit dem Schriftstück ausgestattet können Sie bei einem Schildermacher (befinden sich oftmals in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle) die Fahrzeug-Kennzeichen anfertigen lassen. In vielen Städten können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen online reservieren lassen.

Anschließend müssen Sie zurück zur Zulassungsstelle. Dort wird Ihnen ein Fahrzeugschein (wieder Brief und elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz Versicherung vorzeigen) und die Zulassungsplakette ausgestellt, sowie die TÜV / AU- Plaketten ins Nummernschild gesetzt. Nun nur noch die Kennzeichen am Fahrzeug befestigen, schon sind Sie fertig. Viele Autohäuser bieten diesen Vorgang als Service an. Einfach beim Kauf mal nachfragen.

Kfz-Versicherung

Die einzelnen Bundesländer gehen zunehmend dazu über, die Kfz-Zulassung zum einen von dem Abschluss einer Kfz-Versicherung und zum anderen von der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer abhängig zu machen. Darüber hinaus dürfen bei der Auto-Zulassung keine Kfz-Steuerschulden bestehen.

Schon vor der Kfz-Zulassung muss sich jeder zukünftige Fahrzeughalter daher um die richtige Autoversicherung seines Wagens kümmern. Diese ist nur zum Teil Ermessenssache, denn eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Schadensfall schützt sie den Besitzer vor hohen finanziellen Kosten, da zumindest Fremdschäden mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind.

Das eigene Auto hingegen kann man nur mit einer Kaskoversicherung absichern und hat dabei die Wahl zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung. Für Neuwagen lohnt sich eine solche Kaskoversicherung allemal, während man bei älteren Wagen abwägen sollte, in welchem Verhältnis die Versicherungskosten zum Fahrzeugwert stehen. Vor jedem Versicherungsabschluss empfiehlt es sich, verschiedene Anbieter von Autoversicherungen zu vergleichen und sich diverse Angebote für Kfz-Versicherungen berechnen zu lassen.

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