Heirat, Scheidung, Doktortitel

Eine Namensänderung muss sowohl in den Fahrzeugschein / der Zulassungsbescheinigung Teil I als auch den Fahrzeugbrief / der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden. Namensänderungen können in der Regel nicht von den Bürgerämtern in die Papiere eingetragen werden.
Daher ist der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle meist unumgänglich. Die Änderungsgebühr liegt überlicherweise bei ca. 12 EUR.

Folgende Unterlagen sind der Zulassungsstelle vorzulegen:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag
    (d.h. gültigem TÜV)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Approbationsurkunde)
  • Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei Gewerbetrieb: Gültige Gewerbeummeldung
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