Namensänderung in Kfz-Papiere eintragen lassen
Heirat, Scheidung, Doktortitel
Eine Namensänderung muss sowohl in den Fahrzeugschein / der Zulassungsbescheinigung Teil I als auch den Fahrzeugbrief / der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden. Namensänderungen können in der Regel nicht von den Bürgerämtern in die Papiere eingetragen werden.
Daher ist der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle meist unumgänglich. Die Änderungsgebühr liegt überlicherweise bei ca. 12 EUR.
Folgende Unterlagen sind der Zulassungsstelle vorzulegen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag
(d.h. gültigem TÜV) - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Approbationsurkunde)
- Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei Gewerbetrieb: Gültige Gewerbeummeldung




