GEZ-Gebühren für Privatpersonen

Grundsätzlich zahlen im privaten Bereich alle Bewohner einer Wohnung gemeinsam einen Betrag von 17,98 €. Der Betrag kann in der Regel von jedem Bewohner komplett eingefordert werden, sollte er nicht gezahlt worden sein. Diese gemeinsame Verantwortung beginnt mit Bezug einer Wohnung und endet in dem Monat, in dem man ausgezogen ist und den Auszug gemeldet hat.


Ebenfalls beitragspflichtig sind Zweitwohnung, Nebenwohnungen und privat genutzte Ferienwohnungen. Gartenlauben werden dann dazu gezählt, wenn sie zum dauerhaften Wohnen geeignet sind (oder trotz Untauglichkeit zum dauerhaften Wohnen genutzt werden). Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten, Pflegeheimen oder Kasernen zählen nicht zu einer Wohnung.

Im Fall der Befreiung oder Ermäßigung einiger Bewohner gilt immer der höchste vorhandene Satz für die Wohnung, allerdings bleibt man nur verantwortlich für den Betrag, den man maximal selbst zahlen müsste.

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Befreiung von den GEZ-GebührenUnter bestimmten Umständen kann man sich auf Antrag von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Prüfen Sie, ob Sie hierfür in Frage kommen.

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Abmelden bei der GEZDas Abmelden von den Rundfunkgebühren muss eindeutig begründet werden. Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie vorgehen können.

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