Für Hundesteuer zuständiges Amt in Aschaffenburg

Anschrift Bürgerservicebüro
Hundesteuer
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Telefon 06021 / 330-417 06021 / 330-419
Fax 06021 / 330-550
E-Mail buergerservice@aschaffenburg.de
Öffnungszeiten Mo. 08.00 - 14.00 Uhr
Di. 08.00 - 19.00 Uhr
Mi. 08.00 - 14.00 Uhr
Do. 08.00 - 19.00 Uhr
Fr. 08.00 - 14.00 Uhr

Hund anmelden WennSie von außerhalb nach Aschaffenburg umziehen, müssen Sie die Hundeanmeldung nach Möglichkeit rasch nach dem Zuzug veranlassen.

Hund ummelden Sie ziehen um, Ihr Hund ebenso. Wohin, möchte z. B. das für die Hundesteuer verantwortliche Amt in Aschaffenburg wissen.

Hund abmelden Ihr Hund muss zwingend bei Wegzug aus Aschaffenburg und gleichfalls bei Tod, Verkauf, Verschenken oder Abgabe ins Tierheim zügig abgemeldet werden.

Hundesteuerpflicht Die Steuer für einen Hund dient insbesondere dazu, kommunale Ausgaben in Anbetracht der Hundehaltung zu decken.

Hundesteuerbefreiung und Ermäßigung Hier erhalten Sie bundesweite Auskünfte zur Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung der Steuer.

Hundesteuer für Kampfhunde Für als gefährlich eingestufte Hunderassen sind häufig höhere Abgaben an die Gemeinden zu begleichen.

Wichtige Formulare

  • Hundesteuer Anmeldeformular der Stadt Aschaffenburg
  • Hundesteuer Abmeldeformular der Stadt Aschaffenburg
  • Städtische Hundesteuersatzung der Stadt Aschaffenburg
  • Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
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