Auto verkaufen - Tipps zum Autoverkauf

Autoverkauf: Mitteilung an Kfz-Zulassungsstelle

Wenn Sie ein Auto verkaufen oder verschenken, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, die dem Auto (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dies gilt auch bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.

Zur Mitteilung des Autoverkaufs reicht es aus, den Kaufvertrag in Kopie an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden oder zu faxen. Ein Behördengang extra für den Autoverkauf ist nicht zwingend notwendig. Wichtig: Im Kaufvertrag muss dokumentiert sein, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II beim Autokauf bzw. Autoverkauf an den Käufer übergeben wurden. Außerdem müssen der vollständige Name des Käufers und seine Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente zum Auto verkaufen muss vom Käufer quittiert werden, d.h. der Kaufvertrag muss vom Käufer eigenhändig unterzeichnet sein.

Der Autokäufer benötigt darüber hinaus den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und die Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU), sofern aufgrund des Fahrzeugalters solche Untersuchungen bereits fällig waren.

Mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige / des Kaufvertrags wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst. Der Autokäufer wird damit steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Auto bei seiner Versicherung selbst abmelden.

Kfz-ZulassungsstelleAls Fahrzeughalter müssen Sie Ihr Auto oder Motorrad am Hauptwohnsitz anmelden. Hier gibt's Infos und Kontaktdaten der Zulassungsstellen.

Kfz abmeldenDie Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung ist passé.

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