Wohnsitz ummelden
Dieser Text zur Wohnsitz-Ummeldung bezieht sich nicht auf einen bestimmten Ort. Ihr örtliches Einwohnermeldeamt weicht möglicherweise von der hier aufgeführten Darstellung ab, zum Beispiel in Bezug auf die benötigten Dokumente für die Ummeldung. Damit Sie sich unnötigen Ärger oder gar einen neuerlichen Gang zum Einwohnermeldeamt ersparen, raten wir aber dazu, direkt alle aufgeführten Dokumente mitzuführen.
Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Nur eine Woche Zeit
Ummelden beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich immer dann, wenn Sie innerhalb Ihrer alten Gemeinde umziehen. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden. Solch drastische Strafen dürften allerdings nur im Extremfall anfallen. Bei einer Überschreitung der Meldefrist von wenigen Tagen oder Wochen zeigen sich die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt meist recht kulant und belassen es bei einer Ermahnung oder allenfalls bei einer geringeren Strafgebühr von 10 bis 30 Euro.Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Persönlich oder schriftlich?
Die Ummeldung hat in den meisten Meldeämtern durch persönliche Vorsprache zu erfolgen, da gleichzeitig die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird.In vielen Einwohnermeldeämtern gibt es einen vereinfachten Ummeldeschein, der bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde anstelle des normalen Meldeformulars auszufüllen ist. Das Meldeformular kann oftmals auch auf den örtlichen Websites heruntergeladen und bereits zuhause ausgefüllt werden. Dann bitte ausdrucken, unterschreiben und zum Einwohnermeldeamt mitnehmen.
Mitunter - zum Beispiel in Bayern - ist eine Ummeldung auch per Post möglich. In diesem Fall genügt es, das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular inklusive einer Kopie des Personalausweises per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt zu senden. Die Anschriftenänderung im Personalausweis kann dann beim nächstmöglichen Behördengang nachgeholt werden.
Haben Sie keine Zeit für die Vorsprache beim Einwohnermeldeamt, kann auch ein Bevollmächtigter die Ummeldung vornehmen. Dieser benötigt allerdings eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. In Hessen und in Bayern muss diese sogar beglaubigt sein. In Bayern ist es daher einfacher, den dort möglichen Weg der Ummeldung per Post zu nutzen.
Zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie:
- Personalausweise bzw. Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Es ist auch ausreichend, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit sämtlichen Ausweisen der meldepflichtigen Personen erscheint.
- ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Mietvertrag bzw. Kaufvertrag
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
- sofern Sie Kfz-Halter sind: ggf. Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (viele Einwohnermeldeämter bieten an, die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren direkt vorzunehmen. Somit sparen Sie sich den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle).
Die Ummeldung ist in den meisten Bundesländern noch kostenfrei. Mitunter können aber geringe Gebühren anfallen. In Hamburg sind dies beispielsweise 10 Euro. Als Rechtsgrundlagen dienen die jeweiligen Meldegesetze der Bundesländer.
Autor: André Richter









