Wohnberechtigungsschein
Umzug mit Wohnberechtigungsschein
Bei Altenwohnungen unterscheidet man zwischen frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen. Letztere haben den Vorteil, dass sie finanziell meist deutlich günstiger in der Miete und im Unterhalt sind. Nachteil ist, dass nicht jeder in den Genuss einer derart geförderten Wohnung kommen kann, denn sie werden in der Regel nur an ältere Menschen ab 60 Jahren vergeben und insbesondere nur an Besitzer eines Wohnberechtigungsscheins.Sollten Sie an einem Umzug in eine geförderte Wohnung interessiert sein, erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie außer Renteneinkünften kein weiteres Einkommen haben oder wenn das jährliche Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 12.000 Euro (bei Ehepaaren 18.000 Euro) nicht übersteigt.
Für Wohnungen, die vor 1966 bezugsfertig waren, liegt die Einkommensgrenze um 20 Prozent niedriger. Besondere Personengruppen (Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 Prozent) dürfen höheres Einkommen beziehen. Die Größe der Wohnung ist für Einzelpersonen auf 45 m² (bei zwei Personen auf 60 m²) begrenzt.
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Autor: André Richter





