Wohnungsumbau für altengerechtes Wohnen

Wohnungsumbau mit und ohne Vermieter-Zustimmung

Nähmaschine - Wohnungsumbau für altengerechtes Wohnen Ob Sie Ihre eigene Wohnung umbauen oder nach dem Umzug in der neuen Wohnung Veränderungen durchführen möchten - grundsätzlich dürfen Sie ein- und umbauen, wie es Ihnen beliebt. Sie dürfen aber nicht in die "Substanz des Hauses" eingreifen. Machen Sie einen Rundgang durch Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung und prüfen Sie, wo Sie welche Schwierigkeiten haben.

Wohnungsumbau ohne Zustimmung

Türschwellen sind vor allem für Rollstuhlfahrer und Gehhilfen ein Hindernis. Hier können Sie eine kleine, schräge Rampe anbringen. Diese sollte jedoch abrutschsicher und am besten an der Wand befestigt sein.

Flure und Dielen sind oft eng gehalten. Stellen Sie dort deswegen nur das Nötigste auf, um Bewegungsfreiheit zu haben. Installieren Sie Ihre Gaderobe in einer für Sie angenehmen Höhe und versehen Sie den Flur nach Bedarf mit Haltegriffen.

Sorgen Sie im Schlafzimmer dafür, dass Ihr Bett gut zugänglich bereit steht, wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Fällt Ihnen das Aufstehen oder Hinlegen schwer, empfiehlt sich ein Bett mit höherer Kante, eventuell auch ein elektronisch höhenverstellbarer Lattenrost. Stellen Sie nach Möglichkeit einen Telefonapparat in Reichweite.

Auch im Badezimmer können Sie mit kleinen Maßnahmen eine größere Sicherheit erreichen. In alten Wohnungen gibt es meist noch keine ebenerdige Komfort-Dusche. Wannen lassen sich jedoch gut mit Badewannenliftern, Wannenverkürzern oder anderen Badehilfen versehen. Installieren Sie auf jeden Fall rechtwinklige Haltegriffe und legen Sie Dusch- oder Badematten mit Gummi-Saugnäpfen aus. Eine zu niedrige Toilette können Sie mit einem höhenverstellbaren Aufsatz versehen.

Schaffen Sie sich für die Küche einen kleinen Servierwagen an. Darauf können Sie das Wichtigste immer griffbereit legen und alles bequem in das Wohnzimmer transportieren. Tiefliegende Unterschränke können durch Schübe ersetzt werden. Lassen Sie Schränke Ihrer Augen- und Griffhöhe anpassen. Seien Sie nicht abgeneigt gegenüber technischen Geräten, denn sie wiegen nicht viel, sparen viel Arbeit und sind leicht zu handhaben.

Tipp: Vermeiden Sie lose (Telefon-) Kabel als Stolperfallen und entfernen Sie Läufer und andere nicht festverlegte Teppiche.

Tipp: Schaffen Sie sich ein modernes Telefon mit Display und größeren Tasten an. So können Sie alle wichtigen Nummern direkt speichern und anwählen.

Wohnungsumbau mit Zustimmung

Ein Eingriff in "die Substanz des Hauses" ist ein Eingriff in das Mauerwerk. Dazu zählen:
  • Aufziehen und Einreißen von Wänden
  • Neue Abflüsse verlegen
  • Entfernen von Türschwellen
  • Verbreitern von Türen
  • Entfernen der Duschwanne oder der Badewanne, um eine ebenerdige Dusche einzubauen
Denken Sie beim Umbau der Wohnung bereits an den Rückbau! Bei einem Umzug bzw. Auszug müssen in der Regel alle Umbauten rückgängig gemacht werden: der ursprüngliche Zustand muss auf eigene Kosten wieder hergestellt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und halten Sie Vereinbarungen über den Rückbau schriftlich fest.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach der zuständigen Stelle (meist die Wohnberatungsstelle). Hier erhalten Sie Beratung und Information über Veränderungs- und Umgestaltungsmöglichkeiten, Finanzierungshilfen und Alternativen bei unzureichenden Umbaumöglichkeiten.

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