Umzugskosten absetzen
Berufsbedingter Umzug
Falls Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie viele Ausgaben steuerlich geltend machen. Sammeln Sie bei einem berufsbedingten Umzug von Beginn an alle Belege, die mit Ihrem Umzug in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen natürlich die Rechnungen der Spedition oder Transporter-Vermietung und der beauftragten Handwerker. Aber auch Fahrtkosten, zum Beispiel für Wohnungsbesichtigungen, können geltend gemacht werden. Falls Sie Schönheitsreparaturen selbst durchführen, können Sie die Kosten für das hierfür benötigte Material ebenfalls absetzen.Privatumzug
Ein Privatumzug war bis vor einiger Zeit nicht steuerlich absetzbar. Mittlerweile können Sie aber zumindest 20% der Speditionskosten geltend machen, jedoch nicht mehr als 3.000 Euro. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung der beauftragten Spedition.Hierzu passende Tipps und Services
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Autor: André Richter





