Studentensekretariat über Umzug informieren

Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen sind, müssen Sie der Hochschule Ihre Adressänderung bekannt geben. Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studentensekretariat, per Post oder E- Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, sodass Sie in diesem Fall persönlich vorsprechen müssen.

Wenn Sie einen Studentenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studentensekretariat selber vornehmen.

Uni / FHDie Hochschulverwaltung, das BAföG-Amt und das Bundesverwaltungsamt müssen von aktuellen und ehemaligen Studierenden ggf. informiert werden.

BAföG-Amt und BVA informierenLesen Sie nach, welche Daten das BAföG-Amt und das Bundeswerwaltungsamt von Ihnen als Leistungsempfänger benötigt.

Umzug für StudentenStudenten ziehen häufiger als der Durchschnitt um, sind aber in der Regel knapp bei Kasse. Hier ein paar Spartipps speziell für Studenten.