Für Hundesteuer zuständiges Amt in Heidelberg

Anschrift Kassen- und Steueramt
Hundesteuer
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Telefon 06221 / 581-400-0
Fax 06221 / 584-921-0
E-Mail kassen-steueramt@heidelberg.de
Öffnungszeiten Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Di. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Mi. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Hund anmelden Kümmern Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig nach Ihrem Heidelberg-Umzug ebenfalls um die Anmeldung Ihres Vierbeiners.

Hund ummelden Sofern Sie innerhalb von Heidelberg umziehen, reicht oft eine formlose Mitteilung an das Einwohnermeldeamt oder das zuständige Hundesteueramt.

Hund abmelden Ein Umzug von Heidelberg in eine andere Gemeinde ist bloß einer von mehreren Fällen, in denen die Hundeabmeldung zwingend auszuführen ist.

Hundesteuerpflicht Für die Entrichtung der Hundesteuer ist durchweg der Ort verantwortlich, in dem der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz hat. Mehr zum Themengebiet Hundesteuer hier...

Hundesteuerbefreiung und Ermäßigung Eine Befreiung und genauso Ermäßigung von der Gebühr ist für einige Hunde möglich, freilich ohne Ausnahme auf Antrag.

Hundesteuer für Kampfhunde Wer einen Kampfhund halten möchte, benötigt keineswegs nur eine gesonderte Erlaubnis, sondern muss überdies oftmals mehr Hundesteuer zahlen.

Wichtige Formulare

  • Hundesteuer Anmeldeformular der Stadt Heidelberg
  • Hundesteuer Abmeldeformular der Stadt Heidelberg
  • Städtische Hundesteuersatzung der Stadt Heidelberg
  • Landeshundegesetz
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