Für Hundesteuer zuständiges Amt in Karlsruhe

Anschrift Kassen- und Steueramt
Hundesteuer
Zähringerstr. 55
76133 Karlsruhe
Telefon 0721 / 133-1000
Fax 0721 / 133-2009
E-Mail kast@karlsruhe.de
Öffnungszeiten Mo. 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Di. 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi. 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Do. 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Fr. 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Und nach Vereinbarung

Hund anmelden Hundehalter sind letzten Endes verpflichtet, die Hundeanmeldung wenn möglich schnell nach dem Umzug zu erledigen.

Hund ummelden Sie ziehen um, Ihr Hund gleichermaßen. Wohin, möchte zum Beispiel das für die Hundesteuer zuständige Amt in Karlsruhe wissen.

Hund abmelden Beim Abmelden eines Hundes in Karlsruhe gibt es zeitliche Fristen zu berücksichtigen. Gleichfalls sollten Sie nicht versäumen, die Hundesteuermarke abzugeben.

Hundesteuerpflicht Die Hundesteuer ist ausschließlich eine Gemeindesteuer. Die Entrichtung ist daher unbedingt dort vorzunehmen, wo der Hundehalter per Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Hundesteuerbefreiung und Ermäßigung Hier werden sämtliche Fälle gezeigt, in denen Hunde von der Gebühr befreit werden oder gleichermaßen eine Steuerermäßigung wohl in Betracht kommt.

Hundesteuer für Kampfhunde In den ausnahmslos von den Bundesländern aufgeführten Rasselisten wird gezeigt, welche Hundearten mit Sicherheit als Kampfhunde gelten.

Wichtige Formulare

  • Hundesteuer Anmeldeformular der Stadt Karlsruhe
  • Hundesteuer Abmeldeformular der Stadt Karlsruhe
  • Formular zur Genehmigung eines gefährlichen Hundes der Stadt Karlsruhe
  • Städtische Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe
  • Landeshundegesetz
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