FAQ zur Kautionsbürgschaft

Was ist eine Kautionsbürgschaft?
Die Kautionsbürgschaft ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern und wird über eine spezielle Kautionsversicherung über die R+V Allgemeine Versicherung gedeckt. Die internetbasierte Abwicklung inklusive Bonitätsprüfung machen die Kautionsbürgschaft zu einer Alternative, von der alle profitieren:
  • Bankenunabhängig; somit muss kein neues Konto eröffnet werden
  • Keine Hinterlegung von Bargeld oder vergleichbaren Sicherheiten erforderlich
  • Keine Limitierung der Kreditlinie
Für den Vermieter ist die Kautionsbürgschaft gleichwertig mit dem klassischen Kautionssparbuch und bietet darüber hinaus auch noch weitere Vorteile.
Welche Vorteile hat die Kautionsbürgschaft für meinen Vermieter?
Für den Vermieter hat eine Kautionsbürgschaft ausschließlich Vorteile:
  • Die Bonität des Mieters wird kostenlos geprüft
  • Die Kaution wird dem Vermieter / Verwalter bei Bedarf auf erstes Anfordern ausgezahlt
  • Der Vermieter hat keinerlei Verwaltungsaufwand
  • Schnellere Neuvermietung, da finanzielle Hürden für einen Wohnungswechsel genommen werden
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und geben Sie ihm dieses Vermieter-Infoblatt (PDF)
Wie funktioniert die Antragstellung?
  1. Füllen Sie das Reservierungsformular für die Kautionsbürgschaft aus. Sie erhalten sofort eine Zu- oder Absage.
  2. Bei einer Zusage erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zum Online-Antrag.
  3. Holen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters ein. Geben Sie ihm dieses
    Vermieter-Infoblatt (PDF)
  4. Stimmt Ihr Vermieter zu, klicken Sie auf den Link in der Bestätigungsmail und füllen den Online-Antrag aus.
  5. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn unterschrieben per Post zurück.
  6. Sie erhalten per Post die Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung.
  7. Übergeben Sie die Urkunde Ihrem Vermieter. Fertig!
Falls die Bürgschaft gegen eine bereits hinterlegte Mietkaution eingetauscht werden soll, gibt Ihnen Ihr Vermieter nach Erhalt der Bürgschaftsurkunde Ihre Mietkaution zurück.
Wann endet die Kautionsbürgschaft?
Die Bürgschaft tritt so lange in Kraft, bis die Kautionspflicht des Mieters vom Vermieter aufgehoben wird. Wenn der Mietvertrag beendet ist und der Vermieter keine Ansprüche mehr hat, wird die Bürgschaftsurkunde einfach zurückgesendet und es erfolgt eine taggenaue Abrechnung.
Kann eine bereits geleistete Mietkaution (Sparbuch, Barkaution, Bankbürgschaft, usw.) in eine Bürgschaft umgewandelt werden?
Ja, wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt. Diese Umwandlung kann ebenfalls online vorgenommen werden. Sobald der Vertrag zwischen der R+V Versicherung und dem Mieter zustande gekommen ist und die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt wurde, kann die „alte“ Kaution wieder erstattet werden.
Was passiert, wenn die Kaution eingefordert wird?
Im Schadenfall zahlt die R+V Allgemeine Versicherung AG dem Vermieter die geforderte Kautionssumme aus. Der Mieter bekommt die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen handfeste Beweise vorzulegen, um die Auszahlung zu verhindern. Anderenfalls wird die Kaution ausgezahlt und vom Mieter zurückerstattet.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Gebühren belaufen sich auf lediglich 5,25% der Kautionssumme. Es gibt keine weiteren Kosten! Beispiel: Bei einer Kaltmiete von 500 Euro monatlich beträgt die vom Vermieter/ Verwalter geforderte Kautionssumme 1.500 Euro. Die Kautionsbürgschaft kostet dann nur rund 6,50 Euro im Monat. Der Betrag wird als Versicherungsbeitrag jährlich von Ihrem angegebenen Konto abgebucht.

Wann werden die Beiträge fällig?

Der erste Jahresbeitrag wird unmittelbar mit der Ausstellung der Kautionsbürgschaft fällig.

Ein Angebot von kautionsfrei.de



...und der R+V Versicherung

Hotline: 0800 - 01 22 333
kostenlos
Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr

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