Post Nachsendeauftrag hier online erteilen

Mit dem Nachsendeauftrag sorgen Sie dafür, dass Ihre Post Sie auch nach dem Umzug erreicht.

Was kostet ein Nachsendeauftrag für meine Post?

Bis 2003 war der Nachsendeantrag noch kostenfrei. Inzwischen sind die Preise wie folgt:
Dauer Privatkunde Geschäftskunde
6 Monate 15,20 Euro 30,20 Euro
12 Monate 25,20 Euro 50,20 Euro

Postnachsendeauftrag hier online stellen

Häufige Fragen rund um den Nachsendeauftrag der Deutschen Post


Wo kann man den Post Nachsendeauftrag erteilen?

In jeder Filiale der Deutschen Post oder  hier bequem online.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Post Nachsendeauftrag?

So früh wie möglich. Auf dem Auftragsformular können Sie das Datum festlegen, ab wann der Nachsendeantrag aktiv sein soll. Wenn Sie also sichergehen wollen, dass keine Post verloren geht, dann erteilen Sie den Nachsendeauftrag, sobald Sie Ihr Umzugsdatum kennen.
Spätestens 5 Werktage vor dem Umzug wird es allerhöchste Eisenbahn, denn die Deutsche Post benötigt einige Tage, um die Anschriftenänderung in ihre Systeme einzuspielen.

Was wird alles nachgesendet?


Ins In- und Ausland nachgesendet werden:

  • Postkarten und Briefe (Standard, Kompakt, Groß, Maxi)
  • Briefsendungen mit Zusatzleistungen (Einschreiben, Nachnahme-Sendungen)
  • Blindensendungen
  • Bücher und Warensendungen
  • Streifbandzeitungen (Zeitungen/Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen; mit Briefmarke oder Absenderfreistempelung)
  • Telegramme
Hinweis: Bei Nachsendungen ins Ausland ziehen einige ausländische Postgesellschaften ein Nachentgelt ein.

Nur innerhalb Deutschlands nachgesendet werden:

  • Päckchen und Pakete (nur auf Wunsch; Zusatzkosten je Sendung)
  • Infopost / Infobrief-Sendungen (adressierte Werbesendungen in Hüllen)
  • Warensendungen
  • Werbeantworten
  • Briefen mit den Zusatzleistungen Nachnahme und Wert
  • Postident
  • Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen (nur aufgrund besonderer Weisung (Vorausverfügung) des Absenders, nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz (Nachsendung wegen Sonstiges))

Nicht nachgesendet werden:

  • Infopost ohne Umhüllung
  • Express-Sendungen
  • Pressesendungen (z.B. Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften)
  • Pressepost (z.B. Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine)

Zu welchen Anlässen sollte man den Nachsendauftrag der Post nutzen?

  • Umzug
  • Sterbefall
  • Sonstige Gründe (Pflegefall, Insolvenzen, etc.)
  • Vorübergehende Abwesenheit, d.h. vorübergehende Änderung der Anschrift (z.B. befristete Versetzungen, Kuraufenthalte, o.ä.)


Kann man einen bestehenden Nachsendeauftrag ändern oder stoppen?

Ja, Sie können einen bestehenden Post Nachsendeauftrag sowohl ändern als auch stornieren. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Kundentelefon der Deutschen Post unter der Rufnummer 0180 2 33 33 (0,06 Euro pro Anruf aus den deutschen Festnetzen; höchstens 0,42 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen; Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-14 Uhr).

Wird der Service nicht Nachsendeantrag genannt?

Zu Zeiten der Deutschen Bundespost wurde der Service zur Nachsendung von Postsendungen in der Tat noch Nachsendeantrag genannt. Im Zuge der Privatisierung der Deutschen Post änderte sich der Name in Nachsendeauftrag bzw. Nachsendeservice. Im Volksmund wird aber die Bezeichnung Post Nachsendeantrag nach wie vor am häufigsten verwendet.

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Ein Angebot der Deutschen Post



Hotline: 01802 - 33 33
0,06 Euro pro Anruf aus den deutschen Festnetzen; höchstens 0,42 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen
Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-14 Uhr

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