Für Hundesteuer zuständiges Amt in Mönchengladbach

Anschrift Verwaltungsgebäude Oberstadt
Hundesteuer
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Telefon 02161 / 25-3203 (A-J) 02161 / 25-3204 (K-SCHOE) 02161 / 25-3205 (SCHOF-Z)
Fax 02161 / 25-3209
E-Mail Steuern@moenchengladbach.de
Öffnungszeiten Mo. 07.40 - 12.30 Uhr
Di. 07.40 - 12.30 Uhr
Mi. 07.40 - 12.30 Uhr
Do. 07.40 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr. 07.40 - 12.30 Uhr

Hund anmelden Hier erhalten Sie einige Tipps zum Themengebiet Hundesteuer-Anmeldung beim Umzug.

Hund ummelden Um beim Mönchengladbach-Umzug das für die Hundesteuer verantwortliche Amt über Ihr neues Zuhause in Kenntnis zu setzen, reicht oftmals eine formlose Mitteilung aus.

Hund abmelden Es gibt einige Gründe, die eine Hundeabmeldung unerlässlich werden lassen. Ein Umzug aus Mönchengladbach ist lediglich einer davon...

Hundesteuerpflicht Für die Abgabe der Hundesteuer ist ausschließlich der Ort zuständig, in dem der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz hat. Mehr zum Themengebiet Hundesteuer hier...

Hundesteuerbefreiung und Ermäßigung Hier werden sämtliche Fälle gezeigt, in denen Hunde von der Gebühr befreit werden oder ebenso eine Steuerermäßigung vermutlich in Betracht kommt.

Hundesteuer für Kampfhunde In den ausnahmslos von den Bundesländern abgebildeten Rasselisten wird präsentiert, welche Hundearten mit Sicherheit als Kampfhunde gelten.

Wichtige Formulare

  • Ummeldeformular der Stadt Mönchengladbach
  • Formular zur Genehmigung eines gefährlichen Hundes der Stadt Mönchengladbach
  • Städtische Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach
  • Merkblatt zum Landeshundegesetz
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