BAföG-Amt und Bundesverwaltungsamt (BVA) informieren
Ummelden beim BAföG-Amt und Bundesverwaltungsamt
Wenn Sie BAföG beziehen oder (in Zukunft) zurückzahlen müssen, teilen Sie bitte sowohl Ihrem örtlichen BAföG-Amt als auch dem Bundesverwaltungsamt (BVA; dies ist für das BAföG zuständig) eine Änderung Ihrer Kontaktdaten - insbesondere Ihrer Anschrift - mit. Ansonsten werden nötigenfalls von Amts wegen Nachforschungen angestellt, die Ihnen in Rechnung gestellt werden können (in der Regel beträgt der von Ihnen zu zahlende Strafbetrag für die Ermittlung Ihrer Anschrift 25 Euro).Ummelden online möglich
Ihr BAföG-Amt nimmt Änderungen in der Regel schriftlich per Brief oder E-Mail, telefonisch oder auch persönlich entgegen.Die Anschriftenänderung beim Bundesverwaltungsamt können Sie mit diesem
Online-Formular erledigen. Sie benötigen hierfür allerdings Ihre Fördernummer.
Autor: André Richter




