Studentensekretariat über Umzug informieren
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen sind, müssen Sie der Hochschule Ihre Adressänderung bekannt geben. Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studentensekretariat, per Post oder E- Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, sodass Sie in diesem Fall persönlich vorsprechen müssen.
Wenn Sie einen Studentenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studentensekretariat selber vornehmen.
Wenn Sie einen Studentenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studentensekretariat selber vornehmen.
Autor: André Richter




