Duldung
Was ändert sich durch das neue Aufenthaltsgesetz bei meiner Duldung? Kann ich anstatt der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Es ändert sich nichts, bis die Duldung abläuft. Mit dem neuen Aufenthaltsgesetz soll die verbreitete Praxis von Kettenduldungen abgeschafft werden. Haben Sie eine Duldung erhalten, weil eine Abschiebung wegen Foltergefahr, der Gefahr der Todesstrafe oder wegen Abschiebungshindernissen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht möglich ist, so kann die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.Eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller in einen anderen, dritten Staat ausreisen kann oder wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten vorliegt. Ferner ist eine Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen, wenn erhebliche Straftaten begangen wurden oder eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik besteht.
Eine Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall aber bleibt das Ausreisehindernis in Drittstaaten bestehen. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf der Duldung gestellt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Antragsteller falsche Angaben zu seiner Identität oder Staatsangehörigkeit macht. Keinen Erfolg haben Sie, wenn nur eine Duldung vorliegt, weil Sie keinen Pass haben und nicht alles Zumutbare unternommen haben, um einen Pass oder Passersatz zu erhalten.
Gibt es aus humanitären Gründen eine Ausnahme für eine Aufenthaltsgewährung?
Das Zuwanderungsgesetz hat den Bundesländern eine Möglichkeit geschaffen, so genannte "Härtefallkommissionen" zu schaffen. Die Einrichtung so einer Institution ist aber den Ländern überlassen und es gibt keinen Anspruch, dass der Fall vor der Härtefallkommission behandelt und entschieden wird. Diese Kommissionen können in besonderen Einzelfällen Personen anhören, auch wenn die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen für einen Aufenthalt in Deutschland nicht erfüllt wurden. Generell ausgenommen sind hierbei Fälle, in denen eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegt.Für einen positiven Bescheid müssen besondere, herausragende humanitäre Gründe vorliegen. Außerdem kann die Aufenthaltsgewährung davon abhängig gemacht werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist oder dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Die positive Bewertung eines Falles durch die Härtefallkommission hat nur einen empfehlenden Charakter. Eine endgültige Entscheidung wird von der zuständigen Landesbehörde getroffen.
Autor: André Richter





