Sozialamt

Nicht vergessen

Beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt, muss dieses über den Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Beim Ummelden beachten Sie bitte, sich beim bisher zuständigen Amt ab- und beim neuen umgehend anzumelden.

Umzugsbeihilfe

Möglicherweise können Sie eine so genannte Umzugsbeihilfe von Ihrem Sozialamt erhalten. Es handelt sich hierbei meist um Geldleistungen, die auf Antrag ausgezahlt werden. Eine generelle Regelung, wer Anspruch auf Umzugsbeihilfe hat, gibt es nicht. Fragen Sie daher am besten direkt bei Ihrem zuständigen Sozialamt nach.

SozialamtFalls Sie Sozialhilfe oder sonstige soziale Leistungen erhalten, informieren Sie bei einem Adresswechsel bitte Ihr zuständiges Sozialamt.

Mietkaution sparenDecken Sie mit der Mietkaution die Kosten Ihres Umzugs ab, anstatt sie auf einem Sparbuch zu hinterlegen.

Gratis-TageszeitungLassen Sie sich kostenfrei für ein oder zwei Wochen Ihre lokale Tageszeitung zusenden.

Vergleichsrechner - jetzt sparen!Von Strom und Gas über Kfz bis zum Kreditangebot: Mit unseren TÜV-geprüften Vergleichsrechnern ermitteln Sie bequem online die günstigsten Tarife.

Tipp: Strom von EWE