Sozialamt
Nicht vergessen
Beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt, muss dieses über den Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Beim Ummelden beachten Sie bitte, sich beim bisher zuständigen Amt ab- und beim neuen umgehend anzumelden.Umzugsbeihilfe
Möglicherweise können Sie eine so genannte Umzugsbeihilfe von Ihrem Sozialamt erhalten. Es handelt sich hierbei meist um Geldleistungen, die auf Antrag ausgezahlt werden. Eine generelle Regelung, wer Anspruch auf Umzugsbeihilfe hat, gibt es nicht. Fragen Sie daher am besten direkt bei Ihrem zuständigen Sozialamt nach.
Autor: André Richter




