Für Hundesteuer zuständiges Amt in Rostock

Anschrift Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer
Hundesteuer
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock
Telefon 0381 / 381-204-6
E-Mail steuern@rostock.de
Öffnungszeiten Sie können die Hundesteuer auch bei allen Ortsämtern bearbeiten. Die Öffnungszeiten finden Sie in der Spalte Einwohnermeldeamt.

Hund anmelden Hundehalter sind letztendlich verpflichtet, die Hundeanmeldung möglichst fix nach dem Umzug durchzuführen.

Hund ummelden Falls Sie innerhalb von Rostock umziehen, reicht häufig eine formlose Mitteilung an das Bürgerbüro oder das zuständige Hundesteueramt.

Hund abmelden Übersehen Sie bei der Abmeldung Ihres Hundes in Rostock obendrein nicht, auch Hundesteuermarke abzugeben. Mehr zum Themengebiet Hundeabmeldung hier...

Hundesteuerpflicht Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rostock haben und Hundehalter sind, ist dort gleichfalls die Entrichtung der Hundesteuer in die Wege zu leiten.

Hundesteuerbefreiung und Ermäßigung Ohne schriftlichen Antrag ist es nicht möglich, eine Steuerbefreiung für einen Blinden- oder Rettungshund vorzunehmen. Dies gilt leider auch für eine Ermäßigung der Abgabe.

Hundesteuer für Kampfhunde Das Halten eines Kampfhundes ist keinesfalls nur genehmigungspflichtig, sondern ferner teuer, da der Hundehalter oft höhere Beiträge zu entrichten hat.

Wichtige Formulare

  • Hundesteuer Anmeldeformular der Stadt Rostock
  • Hundesteuer Abmeldeformular der Stadt Rostock
  • Formular zur Genehmigung eines gefährlichen Hundes der Stadt Rostock
  • Verordnung über das Führen und Halten von Hunden
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