Wohnsitz anmelden

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Hinweis: Die nachfolgenden Informationen zur Wohnsitz-Anmeldung sind nicht ortsbezogen! Ihr örtliches Einwohnermeldeamt weicht ggf. von dem hier geschilderten Vorgang ab. Beispielsweise verlangt nicht jedes Einwohnermeldeamt sämtliche der hier aufgeführten Dokumente zur Wohnsitz-Anmeldung. Um sich unnötigen Ärger oder gar einen zweiten Behördengang zu ersparen, raten wir Ihnen aber, direkt alle aufgeführten Dokumente mitzuführen.

Einwohnermeldeamt ist Pflicht

Strassenschild Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Der Anmelde-Service ist in den meisten Bundesländern kostenlos. Mitunter werden aber geringe Gebühren erhoben (z. B. 6 Euro in Hamburg).

Benötigte Unterlagen für die Wohnsitz-Anmeldung

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Personalausweise und - wenn vorhanden - Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Meldeformular des Einwohnermeldeamts
  • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
  • ggf. Miet- oder Kaufvertrag
  • Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
  • ggf. Heiratsurkunde

Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro. Viele Städte bieten die Formulare auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken an.

Persönliches Erscheinen auf dem Einwohnermeldeamt notwendig?

Leider ist es bisher aus datenschutztechnischen Gründen noch nicht möglich, das Meldeformular per E-Mail an ein Einwohnermeldeamt zu übersenden. Teilweise - zum Beispiel in Bayern - gestatten es die Meldebehörden aber, die Formulare per Post einzusenden. In diesem Fall muss allerdings eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden.

Der Behördengang bleibt Ihnen aber auch bei einer Anmeldung per Post nicht erspart, da in Ihrem Personalausweis Ihre neue Anschrift eingetragen werden muss. Dies ist nur durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt möglich. Sie brauchen in diesem Fall aber nicht innerhalb von einer Woche nach Zuzug beim Amt erscheinen, sondern können die Ausweisänderung beim nächstmöglichen Behördenbesuch erledigen.

Vollmacht

Sie können sich für die Anmeldung auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie die oben erwähnten Unterlagen. In Hessen und in Bayern muss die Vollmacht darüber hinaus beglaubigt sein. In Bayern macht es daher sicher mehr Sinn, die dort mögliche Anmeldung per Post zu nutzen.

Das Anmeldeformular müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Der Meldepflichtige kann sich also nicht für die Meldung selbst, sondern nur für die Einreichung des Meldescheines vertreten lassen. Bei einer anzumeldenden Familie reicht es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt übernimmt.

Hauptwohnsitz

Bewohnen Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Ausnahme: Sie leben in einer Familie. In diesem Fall ist immer der Familienwohnsitz der Hauptwohnsitz.

Eine Woche Zeit zum Ummelden

Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens eine Woche nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben.

Hinweis für Auszubildende und Studierende

Einige Städte zahlen Auszubildenden und Studierenden ein einmaliges Begrüßungsgeld, wenn diese sich zum ersten Mal mit Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Fragen Sie im Einwohnermeldeamt nach, ob dies auch für Ihre Stadt gilt - es lohnt sich! Das Begrüßungsgeld ist eine recht neue Einrichtung der Städte und die Zahl derer, die sich dieser Regelung anschließen, steigt stetig.

EinwohnermeldeamtInfos zum Anmelden, Ummelden und Abmelden beim örtlichen Bürgeramt sowie Kontaktinfos und Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter.

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