Ummeldung beim Bundesamt für den Zivildienst

Ummelden ist Pflicht

Wenn Sie Zivildienst abgeleistet haben, unterliegen Sie bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres der Zivildienstüberwachung. Sie sind verpflichtet, dem Bundesamt für den Zivildienst jede Änderung Ihres Wohnsitzes mitzuteilen. Durch An-, Ab- bzw. Ummelden beim Einwohnermeldeamt kommen Sie aber dieser Verpflichtung nach. Sie brauchen das Bundesamt für den Zivildienst also nicht gesondert zu informieren.

Bei Umzug ins Ausland Genehmigung einholen

Beabsichtigen Sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate zu verlassen, müssen Sie die Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst einholen. Stellen Sie hierzu einfach einen schriftlichen Antrag an:

Bundesamt für den Zivildienst
50964 Köln

EinwohnermeldeamtInfos zum Anmelden, Ummelden und Abmelden beim örtlichen Bürgeramt sowie Kontaktinfos und Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter.