Weitere Ämter informieren

Auch die Rentenversicherung möchte über Ihren Umzug Bescheid wissen. Bezieher von Kindergeld sollten zudem die zuständige Familienkasse informieren und ehemalige Wehr- oder Zivildienstleistende unterliegen einer speziellen Meldepflicht.

RentenversicherungIn der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Mitteilung der neuen Anschrift an die Rentenversicherung. Dies ist aber nicht immer der Fall...

Familienkasse (Kindergeld)Um die Familienkasse zu informieren gibt es ein besonderes Formular, das Sie hier herunterladen können.

KreiswehrersatzamtEhemalige Wehrdienstleistende unterliegen bis zu festgelegten Altersgrenzen der Wehrüberwachung und sind damit meldepflichtig.

Bundesamt für den ZivildienstEhemalige Zivildienstleistende werden noch einige Jahre nach Ableistung des Zivildienstes bei der Zivildienstüberwachung geführt.