Behördengänge für den Auslandsumzug

Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle bei Auslandsumzug informierenWer aus Deutschland wegzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.

Kfz-Zulassungsstelle

Wenn Sie dauerhaft ins Ausland gehen und Ihr Fahrzeug mitnehmen möchten, müssen Sie Ihr Auto in Deutschland abmelden und im Ausland neu anmelden. Für die Abmeldung bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Deutschland benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Außerdem müssen Sie Ihre deutsche Haftpflichtversicherung kündigen und eine neue im Ausland gültige abschließen.

Wenn Sie nur vorübergehend ins Ausland gehen und Ihr Auto mitnehmen, können Sie einen internationalen Fahrzeugschein beantragen. Dieser wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein erstellt und hat eine Gültigkeit von maximal 1 Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden. Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie den deutschen Fahrzeugschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Hierzu passende Tipps und Services

EinwohnermeldeamtInfos zum Anmelden, Ummelden und Abmelden beim örtlichen Bürgeramt sowie Kontaktinfos und Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter.

Wohnsitz abmeldenBeim alten Bürgerbüro müssen Sie sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihren Zweitwohnsitz aufgeben.

Kfz-ZulassungsstelleAls Fahrzeughalter müssen Sie Ihr Auto oder Motorrad am Hauptwohnsitz anmelden. Hier gibt's Infos und Kontaktdaten der Zulassungsstellen.

Checklisten zum UmzugHaken Sie Ihren Umzug mit diesen hilfreichen Checklisten einfach ab.

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