Berufsbedingter Umzug
Berufsbedingter Umzug
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten bei der nächsten Einkommensteuer-Erklärung absetzen.
Welche Umzugskosten lassen sich steuerlich absetzen?
Als Umzugskosten können praktisch alle Kosten, die bei der Vor- und Nachbereitung sowie während des Umzugs tatsächlich entstehen, steuerlich angerechnet werden. Dazu gehören doppelte Mietzahlungen, Speditionskosten, Kosten für das Mieten eines Lkw, Renovierungskosten und auch die Verpflegung am Umzugstag.
Wann liegt berufsbedingter Umzug vor?
Ein berufsbedingter Umzug liegt in den folgenden Fällen vor:
- Sie finden einen neuen Arbeitgeber an einem anderen Ort
- Sie werden von Ihrem Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt
- Sie verkürzen den Arbeitsweg von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz erheblich, d.h. die tägliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz verringert sich um mindestens eine Stunde.
Kann man die Kosten für einen privaten Umzug auch steuerlich absetzen?
Seit dem 1. Januar 2006 ist aufgrund einer Gesetzesänderung auch ein Privatumzug steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Voraussetzung ist, dass der Umzug per Spedition durchgeführt wird. Steuerlich geltend gemacht werden können 20% der Rechnungssumme der Umzugsspedition mit einer Deckelung von 3.000 Euro. D.h. maximal können 600 Euro abgesetzt werden (= 20% von 3.000 Euro Rechnungssumme). Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung der Speditionsfirma
- Nachweis der Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition




