Adresse mitteilen
Die neue Adresse mitteilen!
Lassen Sie Briefbögen und Visitenkarten mit Ihrer neuen Anschrift nebst Kontaktdaten anfertigen. Setzen Sie diese möglichst früh ein und weisen Sie in jedem Schreiben auf das Umzugsdatum und die neue Adresse hin.Aktualisieren Sie die Vorlagen für E-Mail-Signaturen, Faxe und Präsentationen.
Ihre Mitarbeiter können Sie mit einer Rundmail, einem Infobrief oder einem Aushang benachrichtigen. Veranlassen Sie dabei auch den Einsatz des neuen Briefpapiers und der standardisierten Vorlagen.
Benachrichtigen Sie Ihre Kunden- und Geschäftspartner per Mailing über Ihren Ortswechsel und, je nach Dauer des Umzugs, über die Ausfallzeiten der Firma.
Adress-Einträge nicht vergessen!
Berichtigen Sie Ihren Telefonbuch- und Gelbe-Seiten-Eintrag, damit Ihre neue Anschrift in der nächsten Auflage korrekt erscheint.Erteilen Sie einen Nachsendeauftrag, damit Ihre Firmenpost an die neue Anschrift geschickt wird. Dies können Sie schon deutlich vor dem Umzug und inzwischen auch bequem online erledigen. Die Kosten halten sich in Grenzen: Unternehmen zahlen für 6 Monate 30,20 Euro und für 12 Monate 50,20 Euro. Auf dieser Seite zum Post Nachsendeauftrag finden Sie weitere Informationen rund um die Nachsendung Ihrer Post sowie die Möglichkeit, den Nachsendeauftrag direkt online zu erteilen.
Ändern Sie bei einem Ortswechsel Ihren Eintrag im Handelsregister; lassen Sie den Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigen und reichen Sie ihn beim Registeramt ein.
Nehmen Sie die Änderung ebenfalls beim Gewerbeamt Ihrer Stadt vor.
Weitere zu benachrichtigende Stellen
- Anwälte und Steuerberater
- Finanzamt
- Versicherungen
- IHK / Berufsgenossenschaften
- Bundesagentur für Arbeit; Ihre Firma wird dort unter einer Betriebsnummer geführt
- Stadtwerke und Stromanbieter; notieren Sie die Zählerstände
- Gebühreneinzugszentrale GEZ
Hierzu passende Tipps und Services
- Checkliste Firmenumzug (PDF)
- Weitere Infos zum Post Nachsendeantrag (Tipp)
- An-, Ab- und Ummelden bei der GEZ (Service)
Autor: André Richter





