Können Sie Ihren Festnetz-Anbieter auch wegen eines Umzugs wechseln? Wann sollten Sie sich um Ihren Telefonanschluss im neuen Heim kümmern? Diese und weitere Fragen rund um Ihren Festnetzanschluss beim Wohnungswechsel werden nachfolgend aufgegriffen.

Besteht beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen laut AGB des Anbieters. Ein Wechsel ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen ist allerdings möglich, wenn Sie auch in Ihrer neuen Wohnung Ihren alten Anbieter nutzen möchten. Teilen Sie ihm rechtzeitig mit, dass ein Umzug bevorsteht.
Wie informiere ich meinen Anbieter über einen bevorstehenden Umzug?
Viele Anbieter stellen auf Ihren Internetseiten Änderungsformulare zum Download bereit. Ein Wechsel ist somit problemlos möglich. Die Abwicklung übernimmt der Anbieter für Sie.

Prüfen Sie am besten vorher, ob Ihr Anbieter auch an Ihrem neuen Wohnort verfügbar ist. Ändert sich Ihr Vorwahl-Bezirk erhalten Sie auch eine neue Telefonnummer von Ihrem Anbieter. Berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung 4-6 Wochen dauern kann. Für einen reibungslosen Ablauf informieren Sie Ihren Anbieter am besten so früh wie möglich. Beim Umzug mit demselben Anbieter müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten. Allerdings beginnt am neuen Wohnort eine neue Vertragslaufzeit, ggf. auch mit neuen Tarifen.
Wie wähle ich den richtigen Anbieter für meinen neuen Wohnort?
Prüfen Sie, welche Anbieter am neuen Wohnort verfügbar sind. Sie können die Verfügbarkeit auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter direkt unter Eingabe Ihrer PLZ prüfen. Vermeiden Sie lange Laufzeiten und versteckte Grundgebühren (z.B. die Forderung eines Mindestumsatzes). Prüfen Sie, ob ein Bereitstellungspreis erhoben wird und wie hoch dieser ist und ob Umzugs-/Wechselkosten entstehen. Ein wichtiges Kriterium ist auch der Kundenservice. Informieren Sie sich über die Hilfestellungen auf der Internetseite des Anbieters oder kontaktieren Sie auch einmal telefonisch den Kundenservice.
Kann ich bei einem Anbieterwechsel meine Telefonnummer behalten?
Ja, Sie können Ihre Telefonnummer auch bei einem neuen Anbieter weiterhin nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter nicht selbst vornehmen. Sonst verfallen Ihre bisherigen Telefonnummern. Beauftragen Sie Ihren neuen Anbieter mit der Mitnahme Ihrer Telefonnummer. Er übernimmt auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Ich nutze Call-by-Call / Preselection. Was muss ich beachten?
Call-by-Call und Preselection Tarife sind nur mit einem Anschluss bei der Deutschen Telekom möglich. Möchten Sie den Netzbetreiber wechseln, können Sie diese Optionen nicht mehr nutzen.
Kann ich nach dem Wechsel des Netzbetreibers Callingcards weiterhin verwenden?
Ja, Sie können Calling Cards auch weiter verwenden, wenn Sie den Netzbetreiber wechseln. Vor allem bei Gesprächen ins Ausland können Sie mit den Calling Cards viel Geld sparen.
Wie kündige ich meinen alten Telefonvertrag?
Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung Ihres alten Anbieters unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Ich habe einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abgeschlossen und nun einen günstigeren Anbieter gefunden. Kann ich den Vertrag zurückziehen?
Sie können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und damit Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ich habe eine Bestellung bei einem neuen Anbieter beauftragt. Wie geht es weiter?
Der Anbieter prüft Ihre Daten und Ihre Bonität. Sie erhalten per Post Ihre neuen Zugangsdaten und ggf. Ihre neue(n) Rufnummer(n). Sofern neue Hardware benötigt wird, erhalten Sie diese separat zugeschickt.
Gibt es eine Unterbrechung, bis ich beim neuen Anbieter wieder telefonieren kann?
Es gibt eine kurze Betriebsunterbrechung. Danach steht Ihnen Ihr neuer Anschluss mit Ihrer alten Telefonnummer wie gewohnt zur Verfügung. Geben Sie bei Ihrem neuen Anbieter Ihren Wunschtermin an. Berücksichtigen Sie dabei in jedem Fall die Kündigungsfristen Ihres alten Anbieters.
Mit welcher Bearbeitungsdauer muss ich rechnen?
Die Bearbeitungsdauer kann bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich sein. Sie ist zudem abhängig vom ausgewählten Produkt. Für einen Festnetzanschluss (analog oder ISDN) müssen Sie etwa sechs Werktage einrechnen. Die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses kann je nach Region und technischen Anforderungen bis zu zehn Werktage dauern.
Was versteht man unter Portierung?
Als Portierung bezeichnet man die Rufnummernmitnahme beim Wechsel zu einem neuen Telefonanbieter. Sie können Ihren neuen Anbieter mit der Rufnummernübernahme beauftragen. Beachten Sie bei einem Umzug, dass eine Nummernmitnahme nur innerhalb desselben Ortsnetzes möglich ist.
Können vorhandene Endgeräte bei meinem neuen Anbieter weiter genutzt werden?
Sie bekommen als Neukunde von Ihrem neuen Anbieter alle notwendigen Geräte für Ihren Telefonanschluss und Internetzugang zugeschickt. Sie können aber auch Ihre alten Endgeräte anschließen und nutzen.
Wie funktioniert der Anschluss meiner Endgeräte?
Sie finden bei Ihren neuen Endgeräten eine ausführliche Bedienungsanleitung für die Installation und Konfiguration. Zusätzliche Tipps finden Sie bei vielen Anbietern auf deren Internetseiten.
Wann wird mein Anschluss freigeschaltet?
Ihr neuer Anbieter teilt Ihnen den Anschlusstermin schriftlich mit. Im Laufe des genannten Tages wird Ihr Anschluss freigeschaltet. Dazu muss in der Regel kein Techniker vorbei kommen. Ansonsten wird dies separat auf Ihrer Auftragsbestätigung vermerkt. An diesem Tag kann es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen.
Warum ist ein Technikereinsatz nötig und in welche Räume muss der Techniker?
Der Techniker-Einsatz ist nur notwendig, wenn Sie eine neue Leitungsverbindung zwischen der Telefonvermittlungsstelle und Ihrem Hausanschluss benötigen. Ihr Anbieter vereinbart mit Ihnen einen Termin. Ermöglichen Sie dem Techniker freien Zugang zum Haus- und Wohnungsanschluss. In der Regel befindet sich der Hausanschluss im Keller. Unter Umständen muss er auch eine zusätzliche Prüfung an der Telefondose in Ihrer Wohnung vornehmen.
Was kann ich tun, wenn der Techniker nicht zum vereinbarten Termin erschienen ist?
Prüfen Sie als erstes, ob der Anschluss bereits geschaltet ist. In einem Mehrfamilienhaus kann sich der Techniker z.B. durch Ihren Hausmeister Zugang zu den Kellerräumen verschafft haben. Ansonsten schauen Sie bitte, ob der Techniker Ihnen im Briefkasten eine Nachricht hinterlassen hat. Trifft beides nicht zu, setzen Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Was soll ich tun, wenn der neue Anschluss nicht funktioniert?
Als erstes überprüfen Sie anhand der Anleitungen die Verkabelung und anschließend die Statusleuchten Ihrer Endgeräte. Sofern Ihr Anschluss dann immer noch nicht funktioniert, nehmen Sie Kontakt zu der telefonischen Störungsannahme Ihres Anbieters auf.
Was soll ich tun, wenn sich keine Internetverbindung mehr herstellen lässt?
Es kann verschiedene Möglichkeiten geben, warum Sie plötzlich keine Verbindung zum Internet mehr bekommen, obwohl Ihr Internetzugang vorher problemlos funktioniert hat, z.B. ein gestörtes Endgerät oder lockeres Kabel. Prüfen Sie zuerst die Diagnoselämpchen an Ihren Endgeräten bevor Sie die telefonische Störungsannahme Ihres Anbieters kontaktieren.
Welches Telefon brauche ich bei einem ISDN-Anschluss?
Am einfachsten ist es, wenn Sie für Ihren neuen ISDN-Anschluss ein ISDN-fähiges Telefon benutzen. Möchten Sie allerdings Ihr analoges Telefon weiter verwenden, benötigen Sie einen sog. Terminaladapter (TA) oder eine ISDN-Anlage mit analogen Nebenstellenanschlüssen.
Kann ich meine Telefonnummer im Telefonbuch eintragen lassen?
Ihr neuer Anbieter kann den Eintrag im Telefonbuch veranlassen. Diese Option können Sie bei Ihrer Bestellung angeben.
Kann ich einen Einzelverbindungsnachweis meiner Gespräche anfordern?
Ja, informieren Sie Ihren Anbieter, dass Sie einen Einzelverbindungsnachweis wünschen.
Wie erhalte ich meine Rechnung?
Bei den meisten Anbietern können Sie wählen, ob Sie Ihre Rechnung per Post oder online erhalten möchten. Für die Zusendung per Post wird oftmals ein Aufpreis erhoben.