Wohnsitz abmelden
Wann müssen Sie Ihre Wohnung abmelden?

Die Pflicht Ihren Wohnsitz bei einer Auflösung Ihres Mietverhältnisses auch bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, ist am 1. Juni 2001 gelockert worden. Seit dem 1. November 2015 müssen Sie sich laut neuem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde nur noch abmelden, wenn Sie in Deutschland gar keine Wohnung mehr beziehen.
Dies ist in drei Fällen gegeben:
- bei Auszug ins Ausland
- bei Auflösung Ihres Nebenwohnsitzes (und Umzug in Ihre Hauptwohnung)
- wenn Sie „ohne festen Wohnsitz“ sind
Außerhalb dieser Fälle genügt es, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Informationsübertragung Ihrer neuen Wohnung erledigt das Amt für Sie.
➤ Die meisten Meldeämter erheben keine Gebühren für die Abmeldung.
Was Sie jedoch berücksichtigen müssen, ist die Frist für die Abmeldung. Die Zeitspanne, in der Sie sich abmelden sollten, beträgt bis 14 Tage nach Auszugsdatum. Melden Sie sich vor Ihrem Auszug ab, wird Ihnen die Abmeldebestätigung erst frühestens eine Woche vor Auszugsdatum ausgehändigt.
Können Sie binnen dieser zwei Wochen keinen Termin wahrnehmen, sprechen Sie dies am besten mit Ihrer zuständigen Behörde ab. Die meisten Einwohnermeldeämter registrieren die Terminabsprache als Fristwahrung und Sie riskieren kein Bußgeld wegen Versäumnis.
Was ist außerdem zu beachten?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei einer Anmeldung bei Ihrem zuständigen Amt vorzulegen. Bei einer Abmeldung haben Sie diese nur einzureichen, wenn die Abmeldung nach „ohne festen Wohnsitz“ erfolgt.
Wie melden Sie Ihren Wohnsitz ab?

Viele Meldebehörden stellen die für die Abmeldung notwendigen Formulare online zur Verfügung. Teilweise können Sie diese direkt am PC ausfüllen. Andere Einwohnermeldeämter wiederum verzichten ganz auf Formulare und es genügt eine formlose Abmeldung. Geben Sie für eventuelle Rückfragen aber in jedem Fall eine Telefonnummer an.Wiederum andere Gemeinden vermerken die notwendigen Daten direkt in der Datenbank, so dass Sie nur noch unterschreiben müssen. Das persönliche Erscheinen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ist im letzten Fall natürlich Voraussetzung. Bei Familien genügt es, wenn ein meldepflichtiges Familienmitglied die Abmeldung vornimmt. Hier ist es wichtig, dass die vertretende Person Kenntnisse über alle Meldepflichtigen besitzt. Auch sollte sie Informationen zu allen Wohnungen und deren Meldestatus (Haupt- oder Nebenwohnung) liefern können.
Eine persönliche Vorsprache bei Ihrem zuständigen Amt ist nicht in jeder Gemeinde erforderlich. Teilweise können Sie die notwendigen Unterlagen auch per Post einreichen. Dann allerdings muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beigelegt werden.
⚠️ Beachten Sie: Bei der Auflösung einer Nebenwohnung erfolgt die Abmeldung in dem Einwohnermeldeamt, das für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Dokumente sind mitzubringen?
- Personalausweise / Reisepässe aller abzumeldenden Personen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (falls in der Gemeinde verwendet)
- Ggf. Wohnungsgeberbestätigung
Als Rechtsgrundlagen für die Abmeldung Ihres Wohnsitzes dienen die Meldegesetze der jeweiligen Bundesländer. Die Abmeldung im Einwohnermeldeamt kann in vielen Kommunen durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dieser benötigt hierfür jedoch eine schriftliche Vollmacht.
Übrigens: Bei einem Auslandsumzug können Sie Ihre neue Adresse bei der Meldebehörde hinterlassen, z.B. damit Sie später bei Wahlen kontaktiert werden können.

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