Abmelden bei der GEZ (Rundfunkbeitragsservice)
Eine Abmeldung vom Beitragsservice ist aus folgenden Gründen möglich:
- Zuzug in eine Wohnung, für die der Beitrag bereits gezahlt wird (z.B. von einem Mitbewohner, Partner oder Familienmitglied)
- Dauerhafter Umzug ins Ausland (durch meldeamtliche Bescheinigung nachweisen)
- Der Beitragszahler ist verstorben (Bestätigung durch Sterbeurkunde)
- Eine Zweit- oder Ferienwohnung wird aufgegeben (meldeamtliche Bescheinigung nötig)
- Bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung
- Unter dem Punkt „Sonstiges“ können Sie einen anderen Grund für die gewünschte Abmeldung eintragen
Wie funktioniert die Abmeldung Ihrer Wohnung?
Zwei Möglichkeiten der Abmeldung werden angeboten:
- Online-Formular
- Postalisch
Wie gehen Sie bei der Online-Abmeldung vor?
Wird der Befreiungsantrag per Online-Formular gestellt, können Sie die geforderten Nachweise in den gängigen Formaten (*.jpeg, *.jpg, *.pdf, *.png, *.tif, *.txt) anhängen und bis zu zehn Megabyte direkt an den Beitragsservice senden.
Auf der Webseite zur Abmeldung Ihrer Wohnung, wählen Sie zunächst den Grund aus. Danach geben Sie alle notwendigen Daten ein und laden die geforderten Unterlagen hoch. Zuletzt bestätigen Sie die Zusammenfassung und senden Ihren Antrag ab. Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen postalisch zugeschickt.
Wie melden Sie Ihre Wohnung postalisch ab?
Sie drucken einfach den Antrag zur Änderung Ihres Beitragskontos aus und schicken diesen zusammen mit allen Nachweisen an nachfolgende Adresse des Beitragsservice.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Bei Fragen können Sie den Beitragsservice auch kostenpflichtig per Telefon oder Fax erreichen:
Telefon: 01806 999 555 10*
Fax: 01806 999 555 01*
* 20 Cent/Anruf aus den deutschen Festnetzen und 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen. Die Servicezeiten sind von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Eine Übersicht zu nachweispflichtigen Dokumenten, finden Sie auf dem Merkblatt Befreiung und Ermäßigung.
Was haben Sie zu beachten?
- Die Abmeldung einer Wohnung bedeutet in der Regel, dass eine neue Wohnung bezogen wird. Es ist also faktisch nur eine Ummeldung.
- Bewohner einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
- Unternehmen können ungenutzte Betriebsstätten (nur) dann vorübergehend abmelden, wenn diese länger als drei zusammenhängende Kalendermonate stillgelegt sind.
⚠ Wichtig: Wenn Sie Ihre Wohnungsabmeldung beim Beitragsservice postalisch vornehmen, schicken Sie den Antrag immer per Einschreiben ab. So können Sie das Datum Ihres Befreiungsantrags nachweisen. Die Beitragspflicht endet erst, sobald Ihr Befreiungsantrag bei der Behörde eingegangen ist oder Sie das Formular online ausgefüllt und versendet haben. Sobald Sie eine Bestätigung zur Beitragsbefreiung erhalten, sind Sie von den Rundfunkbeiträgen befreit.
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