An- und Ummelden bei der GEZ (Rundfunkbeitragsservice)

Bei Privatpersonen steht das Anmelden und Ummelden beim Beitragsservice in der Regel in Zusammenhang mit einem Umzug oder Zuzug. Dafür stellt der Beitragsservice auf seinen Seiten entsprechende Formulare bereit. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung oder Ummeldung möglichst zeitnah nach dem Umzug erfolgen soll.

Sie erreichen den Rundfunkbeitragsservice unter der folgenden Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Neben dem postalischen Weg können Sie den Beitragsservice auch über ein Kontaktformular auf dessen Internetseite, per Telefon und Fax erreichen:

Telefon: 01806 999 555 10*
Fax: 01806 999 555 01*

* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz und 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen. Servicezeiten: Mo.-Fr. von 7 bis 19 Uhr.

Auch Unternehmen  sind angehalten, alle Änderungen direkt an den Beitragsservice zu melden. Eine Ausnahme hiervon sind Veränderungen bei der Mitarbeiterzahl einer Betriebsstätte. Diese müssen lediglich jährlich, jeweils zum 31. März, erfolgen.

Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen und Vereine dagegen, müssen seit dem 01.01.2017 keine Mitarbeiteranzahl berücksichtigen, da der abzuführende Beitrag auf 5,83 Euro begrenzt ist.

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GEZ Neuerungen

Die wichtigsten Informationen zu Neuerungen rund um den ARD ZDF Deutschlandradio Betragsservice (ehemals GEZ) finden Sie auf dieser Seite.

Kritik an den neuen GEZ-Gebühren

Die Kritik an den neuen Rundfunkgebühren ebbt nicht ab. Wir haben die Beanstandungen für Sie zusammengefasst und zeigen auf, wo Sie sich weiter informieren können.

GEZ-Gebühren für Privatpersonen

Wie hoch sind die Gebühren jetzt für mich? Wann muss ich zahlen, wann nicht? Lesen Sie hier nach, was sich genau für Sie geändert hat.

GEZ-Gebühren für Unternehmen

Auch für Unternehmen hat sich die Beitragserhebung zum Teil radikal geändert. Die neuen Bestimmungen und Staffelsätze finden Sie hier.

GEZ-Gebühren für Schulen & Vereine

Schulen, Vereine und diverse weitere Institutionen müssen ebenfalls Rundfunkgebühren entrichten - in welcher Höhe, erläutert dieser Infotext.

Befreiung von den GEZ-Gebühren

Unter bestimmten Umständen kann man sich auf Antrag von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Prüfen Sie, ob Sie hierfür in Frage kommen.

Abmelden bei der GEZ

Das Abmelden von den Rundfunkgebühren muss eindeutig begründet werden. Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie vorgehen können.

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