Hund abmelden
Hund abmelden: Zwei Wochen Zeit
In den nachfolgend aufgelisteten Fällen ist es notwendig, einen Hund abzumelden:
- Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
- Hund ist verstorben (Kopie der tierärztlichen Todesbescheinigung beifügen)
- Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
- Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses erfolgen
Hunde-Abmeldung schriftlich, telefonisch oder online

Neben den oben aufgeführten Bescheinigungen bzw. Angaben muss bei der Hunde-Abmeldung auch die Hundesteuermarke eingereicht werden. Analog zum Anmelden und Ummelden kann das Abmelden des Hundes in vielen Fällen schriftlich, bei manchen Städten auch telefonisch oder online vorgenommen werden. Allerdings sind bei der telefonischen Abmeldung und der Abmeldung per Internet die Hundemarke sowie - sofern notwendig - die mit der Hunde-Abmeldung verbundenen Bescheinigungen schriftlich nachzureichen.
Hinweis: Unsere Infotexte sind nicht ortsbezogen! Die Hundesteuer ist jedoch Ortsrecht. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Hundesteuer anfällt und ob die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung besteht bzw. welche Antragsunterlagen hierfür im konkreten Fall benötigt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher zusätzlich an Ihrem Wohnort zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten.
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