Hund anmelden
Hund anmelden: Zwei Wochen Zeit

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Umzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Das Anmelden oder Ummelden kann in vielen Städten schriftlich erfolgen, oft auch telefonisch, online oder per E-Mail. Eine persönliche Anmeldung ist nur in den wenigsten Gemeinden nötig.
Bei Umzug in eine neue Gemeinde kann die Hundeanmeldung oft auch gleichzeitig mit der eigenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verbunden werden. Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter einen Steuerbescheid und die aktuelle Hundesteuermarke.
Hinweis: Unsere Infotexte sind nicht ortsbezogen! Die Hundesteuer ist jedoch Ortsrecht. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Hundesteuer anfällt und ob die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung besteht bzw. welche Antragsunterlagen hierfür im konkreten Fall benötigt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher zusätzlich an Ihrem Wohnort zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten.
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