Kfz abmelden - Tipps zur Kfz-Abmeldung


Vorübergehende oder endgültige Stilllegung?
Früher konnten sich Fahrzeughalter entscheiden, ob Sie Ihr Kfz endgültig oder nur vorübergehend abmelden. Die Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Seit dieser Änderung wird das Kfz für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Erfolgt in diesem Zeitraum keine erneute Anmeldung, gilt das Fahrzeug als endgültig stillgelegt.
Wer bereits weiß, dass er das Kfz innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder anmelden will, kann das Fahrzeug auch direkt endgültig außer Betrieb setzen. Hierfür müssen Sie einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle erbringen.
Welche Unterlagen benötigt die Kfz-Zulassungsstelle?
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt die folgenden Unterlagen von Ihnen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder
- bei endgültiger Stilllegung zusätzlich den Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
An welche Zulassungsstelle muss ich mich wenden?
Sie (oder ein Vertreter) können die Kfz-Abmeldung an jeder Zulassungsstelle vornehmen. Sie müssen sich also nicht explizit an die Zulassungsstelle Ihres aktuellen Wohnortes wenden.
Kann ich mich als Fahrzeughalter auch vertreten lassen?
Ja, auch ein Vertreter kann die Abmeldung Ihres Fahrzeugs vornehmen. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.
Welche Kosten entstehen bei der Kfz-Abmeldung?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, betragen die Kosten in der Regel 5 bis 25 Euro (je nachdem, um welche Art der Kfz-Abmeldung es sich handelt und in welchem Zulassungsbezirk sie erfolgt).
Kann ich mein Kfz auch online abmelden?
Seit Januar 2015 besteht zusätzlich die Möglichkeit, Fahrzeuge online abzumelden. Die Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge ab 2015 neu zugelassen oder wieder angemeldet wurden. Seitdem gibt es die neuen Zulassungsbescheinigungen und Siegelplaketten mit einem QR-Code und einer Buchstaben-Zahlen-Kombination. Bei der Abmeldung müssen die Sicherheitscodes vom Nummernschild und der Zulassungsbescheinigung in Kombination angegeben werden. Beachten Sie, dass Sie das Fahrzeug nach Freilegung der Sicherheitscodes nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen.
Die Abmeldung erfolgt über die Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes oder die Internetpräsenz Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Die anfallenden Kosten liegen zwischen 6 und 7 Euro und können per Kreditkarte oder Giropay gezahlt werden.
Welche Unterlagen werden für die Online-Abmeldung benötigt?
- Neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und Kartenlesegerät
- Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscodes der Siegel auf den Kennzeichen
- Nummernschilder vom Fahrzeug
Bekomme ich zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurück?
Sobald Sie Ihr Fahrzeug abmelden, informiert die Kfz-Zulassungsstelle automatisch Ihr zuständiges Finanzamt. Eventuell zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet Ihnen das Finanzamt, entweder per Überweisung oder mit einem Verrechnungsscheck. Eine Übertragung des überschüssigen Guthabens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
Was passiert mit der Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Zulassungsstelle informiert auch Ihre Kfz-Versicherung über die Fahrzeugabmeldung. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Wochen wieder angemeldet, geht der Versicherungsschutz in die sogenannte Ruheversicherung (beitragsfrei) über, die für maximal 18 Monate bestehen bleibt. Möchten Sie Ihr Fahrzeug binnen dieser Zeit erneut anmelden, können Sie die Kfz-Versicherung nicht wechseln. Nach Ablauf dieser Frist ist das Versicherungsabkommen automatisch gelöst.
Bei einem Autoverkauf kann der neue Fahrzeughalter die Kfz-Versicherung neu wählen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Fahrzeughalter nach der Außerbetriebsetzung ein neues Kfz anmeldet.
Kann ich mit einem abgemeldeten Kfz trotzdem fahren?
Wenn Fahrten im Zusammenhang mit der Abmeldung eines Fahrzeugs stehen, gilt auch für diese der Versicherungsschutz. So sind nach der Abmeldung Rückfahrten von der Zulassungsstelle nach Hause oder zur Altauto-Annahmestelle zulässig. Sie dürfen sich jedoch mit dem Kfz nur im gleichen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk bewegen.
Auch Fahrten für die Zulassung oder die TÜV-Prüfung eines abgemeldeten Fahrzeugs sind erlaubt, wenn Ihnen die Zulassungsstelle vorab ein ungestempeltes Kennzeichen ausgehändigt hat und das Fahrzeug den nötigen Versicherungsschutz aufweist. Sonstige Fahrten sind mit abgemeldeten Fahrzeugen nicht zulässig und es droht ein Bußgeld.


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