Kfz ummelden - so geht's
Jeder Umzug bedeutet Stress und etliche Behördengänge. Vergessen Sie darüber nicht, Ihr Kfz umzumelden! Hier gilt es jedoch zu unterscheiden, ob Sie innerhalb einer Gemeinde umziehen oder den Kreis wechseln.
Bei einem Umzug innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes haben Sie weit weniger Aufwand, als bei einem Umzug in eine neue Stadt. Wir erklären Ihnen ganz klar, welche Dokumente Sie benötigen und was Sie bei der Ummeldung in beiden Fällen jeweils zu beachten haben.


Die Kfz-Ummeldung ohne Kreiswechsel
Ziehen Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes um, brauchen Sie lediglich die Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) vermerken zu lassen. Mehr ist für diese Kfz-Ummeldung nicht nötig.
Müssen Sie für die Ummeldung ohne Kreiswechsel zur Zulassungsstelle?
In den meisten Städten können Sie den Adressänderungseintrag sowohl bei der Kfz-Zulassungsstelle wie auch bei den jeweiligen Bürgerämtern vornehmen. Am besten haben Sie die hierfür benötigten Unterlagen (siehe unten) dabei, wenn Sie Ihre Wohnsitz-Ummeldung beim Bürgeramt vornehmen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung innerhalb eines Kreises?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bei älteren Kfz den Fahrzeugschein) des angemeldeten Fahrzeugs mit gültigem HU-Eintrag (d.h. gültiger TÜV)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- bei Vertretung zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Bevollmächtigten
Welche Kosten entstehen für das Ummelden eines Fahrzeuges ohne Kreiswechsel?
Die Kosten für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren variieren je nach Bürgeramt und Kfz-Zulassungsstelle. Im Allgemeinen rechnen Sie bitte mit einem Betrag von ca. 12 Euro. Bedenken Sie, dass nicht jede Behörde auch EC-Kartenzahlung ermöglicht.
Kfz ummelden mit Kreiswechsel
Ihr Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis steht bevor? Oder Sie sind bereits umgezogen? Dann können Sie wählen, ob Sie Ihre bisherigen Nummernschilder behalten oder sich neue Kennzeichen mit dem Kürzel Ihres neuen Zulassungsbezirkes prägen lassen. Wir erläutern die Varianten für Sie.
Welche Pflichten haben Sie bei einer Ummeldung mit Kreiswechsel?
Wenn Sie als Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der neuen Kfz-Zulassungsstelle ummelden.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme – bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie Ihr altes Nummernschild behalten. Selbstverständlich können Sie aber auch Nummernschilder mit dem neuen Kreiskürzel erwerben.
Egal für welche Option Sie sich entscheiden, ein Besuch bei der Zulassungsstelle ist in jedem Fall für die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren nötig. Welche Dokumente Sie für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs mit Kreiswechsel benötigen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen, lesen Sie im weiteren Verlauf des Artikels.
Sie möchten neue Fahrzeugschilder?
Sie wollen in Ihrem neuen Wohnort mit dem passenden Regionalzeichen unterwegs sein oder die Chance auf ein Wunschkennzeichen nutzen? Dies ist selbstverständlich auch weiterhin möglich!
Bis Ende 2014 war die Ummeldung mit Kennzeichenwechsel in Deutschland gängig: Der Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bedeutete gleichzeitig ein neues Kfz-Kennzeichen. Seit 2015 steht Ihnen frei, ob Sie ein neues Kennzeichen erwerben oder weiterhin Ihre alte Kennzeichenkombination nutzen.
Bei der Zulassungsstelle müssen Sie in dem Fall des Wechsels folgende Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Neue Kennzeichenschilder
- Gültiger Bericht über die letzte HU (sofern erforderlich)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters (mit neuer Adresse)
- Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern im Handelsregister eingetragen
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
Die Gebühren für eine Fahrzeug-Ummeldung variieren je nach Zulassungsstelle. Meist liegt der Rahmen bei 20 bis 30 Euro. Falls Sie vorab ein Wunschkennzeichen reservieren, fallen zusätzlich 12,80 Euro an, die Sie bei der Ummeldung zahlen müssen. Außerdem belaufen sich die Kosten für Ihre neuen Kennzeichenschilder auf 20 bis 40 Euro.
Sie behalten definitiv Ihr Kennzeichen? So gehen Sie vor!
Die bundesweite Kennzeichenmitnahme macht es möglich – Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach dem Umzug in einen anderen Kreis behalten. Auch die Kosten sind etwas geringer, da Ihnen lediglich die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren in Rechnung gestellt wird.
Bei einer Ummeldung ohne Kennzeichenwechsel müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle folgende Dokumente vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters (mit neuer Adresse)
- bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich auch die folgenden Dokumente:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer (auf jeden Fall nötig, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert)
Am besten informieren Sie sich vor der Ummeldung auf den Seiten Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über die nötigen Dokumente.
Gibt es eine Frist für die Kfz-Ummeldung?
Für die Ummeldung Ihres Kfz gibt es keine einheitliche Frist. Sie sollten die Ummeldung jedoch so früh wie möglich vornehmen. Am besten innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug.
Vereinbaren Sie idealerweise einen Termin bei der Zulassungsstelle, damit Ihnen keine unnötigen Wartezeiten beim Behördenbesuch entstehen. Bei immer mehr Zulassungsbehörden ist die vorherige Terminvereinbarung inzwischen sogar obligatorisch.
Tipp: Kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um einen Termin, da es mitunter mehrwöchige - manchmal sogar mehrmonatige - Wartezeiten gibt.
Vorlagen zu Kfz-Vorgängen
- Checkliste Kfz-Zulassung Neuwagen sowie Gebrauchtwagen enthält die wichtigsten Infos zur Kfz-Zulassung zum Abhaken
- Vertreter-Vollmacht falls sich der Fahrzeughalter bei der Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung seines Fahrzeugs vertreten lassen möchte
- SEPA-Formular für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kfz-Kaufvertrag für den privaten Kauf/Verkauf eines Kfz

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