
Die Vermieterbescheinigung ist wieder Teil des Mietrechts
Vor über 10 Jahren wurde die Vermieterbescheinigung eigentlich abgeschafft. Ab November 2015 ist es jedoch gemäß dem neuen Melderecht wieder Pflicht für Vermieter den Einzug und Auszug ihrer Mieter in Form einer Bescheinigung zu bestätigen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Dokument wieder eingeführt wurde, welche Informationen enthalten sein müssen und wir informieren sowohl Mieter als auch Vermieter über ihre Rechte und Pflichten.
Warum wird die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt?
Bisher konnten Bürger sich in Deutschland einfach unter einer beliebigen Anschrift anmelden und mussten nicht zwingend nachweisen, dass sie an der angegebenen Adresse tatsächlich wohnen. Diese Handhabung eröffnete Möglichkeiten für Betrugsdelikte. Um dem Einhalt zu gebieten, wurde nun die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt. Wer beispielsweise keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer bestimmten Gegend hatte, musste nur die richtige Meldeadresse vorweisen. Eine einfache Trickserei, wenn man einen Vermieter in der entsprechenden Gegend persönlich kennt – und vergleichsweise harmlos. Viele Menschen werden kaum erkennen, welche Delikte möglich sind, wenn man sich einfach ohne Nachweis unter irgendeiner Adresse anmelden kann, ohne tatsächlich dort zu wohnen: Die Liste reicht von Sozialhilfebetrug bis hin zu Briefkastenfirmen.
Der Inhalt der Bescheinigung
Folgende Angaben müssen in der Vermieterbescheinigung enthalten sein:
- Name und Anschrift des Vermieters, bzw. der bestellten Person (z.B. Hausverwaltung)
- Angabe, ob es sich um einen Einzug oder einen Auszug handelt – mit entsprechendem Datum
- Anschrift der Wohnung / Immobilie
- Namen der Mieter (meldepflichtige Personen)
- Datum und Ort, sowie Unterschrift des Vermieters (bei einer Hausverwaltung mit Stempel der Verwaltungsgesellschaft)
Sie können das Formular selbst erstellen, den amtlichen Vordruck Ihrer Meldebehörde nutzen oder Sie verwenden unsere Vorlage für die Wohnungsgeberbescheinigung. Es ist empfehlenswert, eine Kopie der Vermieterbescheinigung bei den Unterlagen zur Vermietung aufzubewahren und sich die Übergabe der Bescheinigung vom Mieter schriftlich bestätigen zu lassen, am besten mit Datum.
Die Gesetzesgrundlagen: Wichtig für Vermieter
Die Vermieterbescheinigung basiert auf § 19 des Bundesmeldegesetzes. Der Gesetzestext verpflichtet Vermieter dazu, bei der An- und Abmeldung Ihres Mieters mitzuwirken. Mieter müssen bei Umzügen ab dem 1. November 2015 die Bescheinigung bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Die Bescheinigung sollte dem Mieter am besten umgehend ausgehändigt werden. Die Meldebehörde darf bei Vermietern Auskunft verlangen zu allen Personen, die bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Mit dem Gesetz kann die Behörde daher auch Informationen zu bereits bestehenden Mietverhältnissen erfragen.
Umgekehrt dürfen Immobilienbesitzer nun auch Auskünfte vom Meldeamt verlangen: Zum Beispiel, ob Ihr neuer Mieter sich angemeldet oder alte Mieter sich abgemeldet hat. Und nicht nur das: Wenn Sie feststellen, dass in Ihrer Immobilie jemand lebt, mit dem Sie keinen Mietvertrag geschlossen haben, dürfen Sie bei der Behörde nachfragen, wer in der vermieteten Wohnung gemeldet ist. Unerlaubte Untervermietung ist hier das Stichwort. Die Behörde ist zur kostenfreien Auskunft an den Vermieter verpflichtet.
Mieter können sich also in Zukunft nur noch dort anmelden, wo Sie tatsächlich wohnen. Die Pflicht für die ordnungsgemäße Ausstellung liegt bei den Vermietern. Sie müssen dafür sorgen, dass die Angaben auch stimmen. Wer eine falsche Bescheinigung ausstellt, macht sich laut Meldegesetz strafbar. Vermieter können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie den Schein nicht ausstellen. Sie stehen in der Beweispflicht, falls Ihr Mieter gegen das Meldegesetz verstößt.
Was Mieter zur Bescheinigung wissen müssen:
Mieter, die zum 1. November 2015 oder danach umziehen, müssen Sie sich vom bisherigen Vermieter eine Bescheinigung über den Auszug und vom neuen Vermieter eine Bescheinigung über den Einzug geben lassen. Beide Bescheinigungen müssen auf der Meldebehörde vorgelegt werden. Die Frist für die Anmeldung oder Abmeldung von einer Woche hat sich nicht geändert. Da für die Vermieter eine Frist von zwei Wochen zur Ausstellung der Bescheinigung besteht, kann es vorkommen, dass Mieter bei der Anmeldung, bzw. Abmeldung noch keine Bescheinigung vorlegen kann. Diese kann mit einer Frist von zwei Wochen nachgereicht werden.
Stellt der Vermieter die Vermieterbescheinigung innerhalb dieser Frist nicht aus, handelt es sich um ein Pflichtversäumnis seinerseits, das der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, ist es jedoch empfehlenswert, den Vermieter rechtzeitig darauf anzusprechen, am besten noch vor dem Einzug. Insbesondere private Vermieter sind möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand bezüglich verändertem Verwaltungsrecht oder Mietrecht.
Welche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlungen?
Verstöße gegen das Meldegesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Stellt der Vermieter beispielsweise keine Bescheinigung aus, kann er mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belangt werden. Die gleiche Strafe droht Mietern, die sich nicht rechtzeitig – also innerhalb einer Woche – ummelden.
Besonders hohe Bußgelder kommen auf Vermieter zu, die falsche Bescheinigungen ausstellen: Vermieter sollten also niemandem einen Gefallen tun, der einfach nur eine Meldeanschrift benötigt, denn die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit kann in Extremfällen bis zu 50.000 Euro betragen.
Vermieterbescheinigung – unnötige Bürokratie oder sinnvoller Beschluss?
Kritiker werden argumentieren, dass es sich bei der Vermieterbescheinigung um überflüssige Bürokratie handelt und über ein zusätzliches Formular stöhnen, das in Deutschland zu den Akten gelegt werden muss. Die Vermieterbescheinigung wird jedoch nicht verlangt, um Mietern oder Vermietern zusätzlichen Aufwand zu verursachen, sondern zur Eindämmung der Kriminalität rund um das Meldegesetz.
Das Ausstellen der Vermieterbescheinigung ist nicht besonders aufwändig, zumal das Internet viele Vorlagen bietet. Die Mieter müssen auf dem Bürgeramt durch die neue Regelung lediglich ein Dokument mehr vorlegen. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es sich um ein Formular handelt, das nicht unbedingt fälschungssicher ist. Es bleibt abzuwarten, ob Trickbetrüger auf andere Ideen kommen, um sich eine Anschrift anzueignen, unter der sie zwar gemeldet, aber nicht wohnhaft sind.
Bild: Zerbor / fotolia.com




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Die Vermieterbescheinigung – Pflicht ab November 2015
5. November 2015 by Redaktion • Mieten, Umziehen, Wohnen • 0 Comments
Übersicht
Die Vermieterbescheinigung ist wieder Teil des Mietrechts
Vor über 10 Jahren wurde die Vermieterbescheinigung eigentlich abgeschafft. Ab November 2015 ist es jedoch gemäß dem neuen Melderecht wieder Pflicht für Vermieter den Einzug und Auszug ihrer Mieter in Form einer Bescheinigung zu bestätigen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Dokument wieder eingeführt wurde, welche Informationen enthalten sein müssen und wir informieren sowohl Mieter als auch Vermieter über ihre Rechte und Pflichten.
Warum wird die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt?
Bisher konnten Bürger sich in Deutschland einfach unter einer beliebigen Anschrift anmelden und mussten nicht zwingend nachweisen, dass sie an der angegebenen Adresse tatsächlich wohnen. Diese Handhabung eröffnete Möglichkeiten für Betrugsdelikte. Um dem Einhalt zu gebieten, wurde nun die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt. Wer beispielsweise keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer bestimmten Gegend hatte, musste nur die richtige Meldeadresse vorweisen. Eine einfache Trickserei, wenn man einen Vermieter in der entsprechenden Gegend persönlich kennt – und vergleichsweise harmlos. Viele Menschen werden kaum erkennen, welche Delikte möglich sind, wenn man sich einfach ohne Nachweis unter irgendeiner Adresse anmelden kann, ohne tatsächlich dort zu wohnen: Die Liste reicht von Sozialhilfebetrug bis hin zu Briefkastenfirmen.
Der Inhalt der Bescheinigung
Folgende Angaben müssen in der Vermieterbescheinigung enthalten sein:
Sie können das Formular selbst erstellen, den amtlichen Vordruck Ihrer Meldebehörde nutzen oder Sie verwenden unsere Vorlage für die Wohnungsgeberbescheinigung. Es ist empfehlenswert, eine Kopie der Vermieterbescheinigung bei den Unterlagen zur Vermietung aufzubewahren und sich die Übergabe der Bescheinigung vom Mieter schriftlich bestätigen zu lassen, am besten mit Datum.
Die Gesetzesgrundlagen: Wichtig für Vermieter
Die Vermieterbescheinigung basiert auf § 19 des Bundesmeldegesetzes. Der Gesetzestext verpflichtet Vermieter dazu, bei der An- und Abmeldung Ihres Mieters mitzuwirken. Mieter müssen bei Umzügen ab dem 1. November 2015 die Bescheinigung bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Die Bescheinigung sollte dem Mieter am besten umgehend ausgehändigt werden. Die Meldebehörde darf bei Vermietern Auskunft verlangen zu allen Personen, die bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Mit dem Gesetz kann die Behörde daher auch Informationen zu bereits bestehenden Mietverhältnissen erfragen.
Umgekehrt dürfen Immobilienbesitzer nun auch Auskünfte vom Meldeamt verlangen: Zum Beispiel, ob Ihr neuer Mieter sich angemeldet oder alte Mieter sich abgemeldet hat. Und nicht nur das: Wenn Sie feststellen, dass in Ihrer Immobilie jemand lebt, mit dem Sie keinen Mietvertrag geschlossen haben, dürfen Sie bei der Behörde nachfragen, wer in der vermieteten Wohnung gemeldet ist. Unerlaubte Untervermietung ist hier das Stichwort. Die Behörde ist zur kostenfreien Auskunft an den Vermieter verpflichtet.
Mieter können sich also in Zukunft nur noch dort anmelden, wo Sie tatsächlich wohnen. Die Pflicht für die ordnungsgemäße Ausstellung liegt bei den Vermietern. Sie müssen dafür sorgen, dass die Angaben auch stimmen. Wer eine falsche Bescheinigung ausstellt, macht sich laut Meldegesetz strafbar. Vermieter können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie den Schein nicht ausstellen. Sie stehen in der Beweispflicht, falls Ihr Mieter gegen das Meldegesetz verstößt.
Was Mieter zur Bescheinigung wissen müssen:
Mieter, die zum 1. November 2015 oder danach umziehen, müssen Sie sich vom bisherigen Vermieter eine Bescheinigung über den Auszug und vom neuen Vermieter eine Bescheinigung über den Einzug geben lassen. Beide Bescheinigungen müssen auf der Meldebehörde vorgelegt werden. Die Frist für die Anmeldung oder Abmeldung von einer Woche hat sich nicht geändert. Da für die Vermieter eine Frist von zwei Wochen zur Ausstellung der Bescheinigung besteht, kann es vorkommen, dass Mieter bei der Anmeldung, bzw. Abmeldung noch keine Bescheinigung vorlegen kann. Diese kann mit einer Frist von zwei Wochen nachgereicht werden.
Stellt der Vermieter die Vermieterbescheinigung innerhalb dieser Frist nicht aus, handelt es sich um ein Pflichtversäumnis seinerseits, das der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, ist es jedoch empfehlenswert, den Vermieter rechtzeitig darauf anzusprechen, am besten noch vor dem Einzug. Insbesondere private Vermieter sind möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand bezüglich verändertem Verwaltungsrecht oder Mietrecht.
Welche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlungen?
Verstöße gegen das Meldegesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Stellt der Vermieter beispielsweise keine Bescheinigung aus, kann er mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belangt werden. Die gleiche Strafe droht Mietern, die sich nicht rechtzeitig – also innerhalb einer Woche – ummelden.
Besonders hohe Bußgelder kommen auf Vermieter zu, die falsche Bescheinigungen ausstellen: Vermieter sollten also niemandem einen Gefallen tun, der einfach nur eine Meldeanschrift benötigt, denn die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit kann in Extremfällen bis zu 50.000 Euro betragen.
Vermieterbescheinigung – unnötige Bürokratie oder sinnvoller Beschluss?
Kritiker werden argumentieren, dass es sich bei der Vermieterbescheinigung um überflüssige Bürokratie handelt und über ein zusätzliches Formular stöhnen, das in Deutschland zu den Akten gelegt werden muss. Die Vermieterbescheinigung wird jedoch nicht verlangt, um Mietern oder Vermietern zusätzlichen Aufwand zu verursachen, sondern zur Eindämmung der Kriminalität rund um das Meldegesetz.
Das Ausstellen der Vermieterbescheinigung ist nicht besonders aufwändig, zumal das Internet viele Vorlagen bietet. Die Mieter müssen auf dem Bürgeramt durch die neue Regelung lediglich ein Dokument mehr vorlegen. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es sich um ein Formular handelt, das nicht unbedingt fälschungssicher ist. Es bleibt abzuwarten, ob Trickbetrüger auf andere Ideen kommen, um sich eine Anschrift anzueignen, unter der sie zwar gemeldet, aber nicht wohnhaft sind.
Bild: Zerbor / fotolia.com
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