Parkplatz für den Umzug absperren
Parkplatz absperren FAQ
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Ja. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Ausnahmegenehmigungen vom normalen Zustand, zum Beispiel für Arbeitsstellen. Ein Umzug gilt als Arbeitsstelle, die Sie entsprechend einrichten und freihalten lassen können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings eine von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung.
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Ja. Erst in Verbindung mit einer Genehmigung sind Ihre Schilder gültig und wirksam wie amtliche Verkehrszeichen, andernfalls machen Sie sich strafbar. Selbst wenn Sie online eine Halteverbotszone beantragen, werden Schilder nur mit vorhandener Genehmigung aufgestellt. Wenn Sie sich den Gang zur Behörde sparen möchten, können Sie die Erlaubnis auch online in Auftrag geben. Des Weiteren sind Sie verpflichtet die Schilder genau nach Angabe der Genehmigung zu platzieren.
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Die Genehmigung für eine für Sie abgesperrte Zone erhalten Sie, wenn Ihr Umzugsfahrzeug im Halteverbot, in einer Fußgängerzone oder einem ähnlichen Bereich abgestellt werden soll. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug zwar offiziell abstellen dürfen, dies aber wegen ständig parkender Fahrzeuge nicht möglich ist.
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Die Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone müssen Sie beim zuständigen Amt (wahlweise Straßenverkehrsamt, Stadtverwaltung oder Landratsamt) beantragen. Den Antrag sollten Sie schriftlich stellen und spätestens zwei Wochen vor Umzug einreichen. Teilweise können Sie Antragsvordrucke im Internet herunterladen. Es genügt aber auch ein formloses Schreiben. Um sich den Gang zur Behörde zu ersparen, können Sie auch online eine Halteverbotszone in Auftrag geben.
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Für den Antrag müssen Sie zunächst Name, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, das Datum des Umzugs sowie die voraussichtliche Dauer (Uhrzeit von/bis) angeben. Zusätzlich wird nach dem benötigten Platz in Metern und einer ausführlichen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten gefragt (wie ist die Verkehrsbeschilderung, gibt es Parkuhren etc.). Zuletzt müssen Sie noch Straße sowie Hausnummer angeben, wo die mobile Halteverbotszone eingerichtet werden soll.
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In den meisten Städten gilt eine Frist von drei Tagen. Demnach müssen 72 Stunden vor Geltungszeitraum die Schilder stehen. So haben Ihre Mitmenschen nachweislich genug Zeit, die Halteverbotszone wahrzunehmen. Allerdings gilt in einigen Städten eine kürzere oder längere Frist. Maßgeblich ist immer die behördliche Genehmigung oder Anordnung. Da der Antrag und die Ausstellung der Genehmigung Zeit beanspruchen, sollten Sie mindestens 10 Tage vor Ihrem Umzug den Auftrag erteilen – je früher, desto besser.
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Wenn die Schilder innerhalb der geforderten Frist (in der Regel drei Tage vorher) aufgestellt wurden und Sie die Genehmigung, das Aufstellprotokoll und Ihren Personalausweis zur Hand haben, rufen Sie einfach die Polizei oder das Ordnungsamt an. Deren Nummer steht auf der Genehmigung. Diese kümmern sich um den Vorfall, indem sie mittels einer Halterfeststellung versuchen den Fahrzeughalter zu kontaktieren. Andernfalls wird ein Abschleppwagen gerufen, der das Fahrzeug entfernt. Kosten und Ärger für den Falschparker sind in der Regel genau wie bei einem amtlichen Halteverbot.
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Das ist von Stadt zu Stadt verschieden – nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Genehmigungsgebühren. Informieren Sie sich ganz bequem online über die Tarife von Halteverbotszonen in Ihrer Stadt. Sollte Ihre Stadt nicht auf der Liste stehen, können Sie über den Service auch ein individuelles Angebot erfragen oder bei Ihrem zuständigen Amt nachfragen.
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Die Gebühren für die Genehmigung einer Halteverbotszone belaufen sich auf 20 bis 30 Euro pro Tag. Diese können gegebenenfalls je nach Behörde auch etwas teurer ausfallen. Für einen Pauschalpreis von 49 Euro können Sie über den Online-Service die Beantragung einer behördlichen Genehmigung in Auftrag geben. Dadurch ersparen Sie sich den Gang zur Behörde. Für das Einrichten der Halteverbotszone kommen noch weitere Kosten auf Sie zu.
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Nein. Sie können die Online-Bestellung zur Einrichtung einer Halteverbotszone bereits vor dem Erwerb der Genehmigung durchführen. Allerdings werden die Halteverbotsschilder erst dann geliefert und aufgestellt, wenn Sie die Genehmigung dem Dienstleister zugesandt haben. Deshalb sollten Sie sich rechzeitig darum kümmern.
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Generell gibt es Speditionen, die sich auch um die Formalien und die Errichtung einer mobilen Halteverbotszone kümmern. Sprechen Sie diese Option auf jeden Fall mit Ihrer Spedition ab. Nutzen Sie dazu gerne auch den Service zur Speditionssuche und geben Sie dort den Wunsch zur Einrichtung einer Halteverbotszone an.