Straßenverkehrsamt-Infos für Köln Stadtbüro
Straßenverkehrsamt Köln Stadtbüro
Kfz-Zulassungsstelle - Kfz-Zulassung
Anschrift:
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Str. 4
51105 Köln
Postanschrift:
103564, 50475 Köln
Kontaktdaten:
Telefonnummer:
0221 221-0,-26635, -26692, 115 (Behördennummer)
Fax-Nummer:
0221 221-26435
E-Mail-Adresse:
kfz-zulassung@stadt-koeln.de
Öffnungszeiten:
- Mo. 07:15 - 12:00 Uhr
- Di. 07:15 - 18:00 Uhr
- Mi. 07:15 - 12:00 Uhr
- Do. 07:15 - 14:00 Uhr
- Fr. 07:15 - 12:00 Uhr
- Sa. 08:00 - 14:00 Uhr
- Samstag, bis einschließlich 25. Januar 2020 von 8 bis 14 Uhr, ab 1. Februar 2020 von 9 Uhr bis 14 Uhr Samstags nicht alle Leistungen, mit Extragebühr 9 Euro pro Anliegen!
Service
Bitte beachten Sie die geänderte Öffnungszeit am Samstag im Januar 2020:
Am 4., 11., 18. und 25. Januar 2020 von 8 bis 14 Uhr geöffnet.
Ab 1. Februar von 9 bis 14 Uhr geöffnet.
Wenn aufgrund außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens abzusehen ist, dass die Wartezeiten erheblich über die üblichen Öffnungszeiten hinausgehen, ist eine frühere Schließung der Kfz-Zulassungsstelle möglich.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch über den jeweiligen Stand.
Das sogenannte "Sondersachgebiet", zuständig unter anderem für die Wiederbeschaffung von Fahrzeugbriefen/Zulassungsbescheinigungen Teil II oder die Bearbeitung von Angelegenheiten für Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren, schließt bis auf weiteres dienstags bereits um 16 Uhr.
Am Samstag bieten wir nicht alle Dienstleistungen an. Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre Angelegenheit erledigt werden kann. Beachten Sie, dass samstags eine zusätzliche Servicegebühr von 9 Euro je Zulassungsangelegenheit erhoben wird.
Am 4., 11., 18. und 25. Januar 2020 von 8 bis 14 Uhr geöffnet.
Ab 1. Februar von 9 bis 14 Uhr geöffnet.
Wenn aufgrund außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens abzusehen ist, dass die Wartezeiten erheblich über die üblichen Öffnungszeiten hinausgehen, ist eine frühere Schließung der Kfz-Zulassungsstelle möglich.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch über den jeweiligen Stand.
Das sogenannte "Sondersachgebiet", zuständig unter anderem für die Wiederbeschaffung von Fahrzeugbriefen/Zulassungsbescheinigungen Teil II oder die Bearbeitung von Angelegenheiten für Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren, schließt bis auf weiteres dienstags bereits um 16 Uhr.
Am Samstag bieten wir nicht alle Dienstleistungen an. Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre Angelegenheit erledigt werden kann. Beachten Sie, dass samstags eine zusätzliche Servicegebühr von 9 Euro je Zulassungsangelegenheit erhoben wird.
Vorlagen zu Kfz-Vorgängen
- Checkliste Kfz-Zulassung Neuwagen sowie Gebrauchtwagen enthält die wichtigsten Infos zur Kfz-Zulassung zum Abhaken
- Vertreter-Vollmacht falls sich der Fahrzeughalter bei der Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung seines Fahrzeugs vertreten lassen möchte
- SEPA-Formular für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kfz-Kaufvertrag für den privaten Kauf/Verkauf eines Kfz
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