Altenheime und Pflegeheime
Umzug ins Altenheim
Das Altenheim ist eine Einrichtung für Senioren, die keinen eigenen Haushalt mehr führen können. Sie sind aber nicht pflegebedürftig, sondern werden im Heim voll versorgt und betreut.
Für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige Bewohner werden in der Pflegeabteilung des Altenheims die erforderlichen Dienste angeboten. Diese Abteilung muss nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung zumindest auf eine altersgerechte Grundpflege ausgerichtet sein.
Umzug ins Pflegeheim
Das Pflegeheim dient der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen. Der Bau, die Ausstattung und das Personal sind darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der Senioren mit ärztlicher Hilfe zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege zu erreichen
Heimkosten
Die Kosten im Altenheim oder Pflegeheim gliedern sich wie bei anderen Wohnformen in Wohn- und Pflegekosten.
Zu den Wohnkosten zählen das Zimmer und die hauswirtschaftliche Vollversorgung und Verpflegung. Diese Kosten müssen Sie selbst mit Ihrem Einkommen bzw. Ihrer Rente bestreiten. Unter bestimmten Bedingungen wird Sozialhilfe bewilligt.
Die Kosten für die Pflege übernimmt die Pflegeversicherung. Sie müssen dafür in einer Pflegestufe eingestuft sein
Rechte von Heimbewohnern
Bei einem Umzug ins Altenheim oder Pflegeheim ordnen Sie sich auch den rechtlichen Grundlagen des Heimes unter. Raumnutzung, Reinigung, Instandhaltung sowie Essens- und Besuchszeiten werden genauso vertraglich festgelegt wie die Dauer und die Kosten des Heimaufenhalts.
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