Umzug mit Tieren ins Ausland
Haben Sie vor Deutschland zu verlassen und Ihre Zelte in einem anderen Land neu aufzuschlagen? Dann erfahren Sie hier, was Sie bei einem Umzug ins Ausland mit Haustier beachten sollten. Denn wenn Sie schon Verwandte und Freunde zurücklassen, so soll zumindest die Einreise mit Ihrem Haustier problemlos klappen.
Folgende Fragen sollten Sie vor Ihrem Umzug klären:
- Ist Ihr Tier den Umständen beim Umzug gesundheitlich gewachsen?
- Gibt es landesspezifische Einschränkungen für Haustiere?
- Welche Dokumente müssen Sie besorgen und den Behörden vorlegen?
- Existiert eine Altersbeschränkung für Ihr Haustier?
- Benötigt Ihr Tier bestimmte Impfungen?
- Welche besonderen Quarantäne-Bestimmungen gibt es?
- Sind zum Zeitpunkt der Ankunft bereits Quarantäne-Einrichtungen vorhanden?
- Wie wird Ihr Tier vom Zoll kontrolliert und an der Zollstation behandelt?
- Müssen Sie als Tierhalter bei der Kontrolle anwesend sein?
Landesspezifische Einreisebestimmungen für Haustiere
Machen Sie sich rechtzeitig mit den Einreisebestimmungen für Ihr Haustier vertraut. Nur so bekommen Sie die Sicherheit, dass Sie beim Umzug ins Ausland keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Die EU-Länder haben einheitliche Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren. Dazu wird für Hunde, Katzen und Frettchen ein EU-Heimtierpass verlangt. In diesem werden Name, Art, Geschlecht, Geburtsdatum und Fellfarbe des Tieres sowie der Halter mit Adresse eingetragen. Optional können Sie ein Foto Ihres Tieres einfügen. Des Weiteren kommt die Microchip-Nummer mit Datum und Ort der Implantation hinzu. Als Übergangsregelung werden noch lesbare Tätowierungen, die bis zum 2. Juli 2011 ausgestellt wurden, mit Nummer und Datum anerkannt. Zusätzlich listet der Heimtierausweis alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt auf.
Neben dem Heimtierausweis benötigt Ihr Tier eine gültige Tollwut-Schutzimpfung, die im Ausweis eingetragen sein muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein, aber nicht älter als 12 Monate. Tiere, die jünger als sechs Monate sind, dürfen nur mit einem Sondereintrag einreisen.
Dank des eingeführten EU-Tierreisegesetzes besteht für Hunde, Katzen und Frettchen keine Quarantänepflicht mehr. Dennoch gibt es Länder, in denen Sie erst eine Einfuhrerlaubnis für Ihr Haustier beantragen und bestimmte Impfungen vorweisen müssen. Welche Tiere welche Impfungen in welchem Land benötigen, kann Ihnen Ihr Tierarzt mitteilen. Manche exotische Tiere wie Vögel oder Amphibien müssen nach wie vor für mehrere Monate unter Beobachtung in Quarantäne, um möglichen Tierseuchen vorzubeugen.
Umzug mit Haustier – Transportfirma oder Eigenregie
Wenn Sie den Umzug Ihres Haustieres nicht alleine bewerkstelligen wollen, gibt es bereits auf den Transport von Haustieren spezialisierte Unternehmen. Insbesondere bei Umzügen über See oder Luft eignen sich professionelle Transportfirmen. Bei diesen haben Sie einen direkten Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Umgang von Tierumzügen. So müssen Sie sich nicht über Kommunikationsprobleme aufgrund der Sprachbarriere im Zielland oder den jeweiligen Einreisebestimmungen sorgen.
Wenn Sie selbst den Transport Ihres Haustieres durchführen, müssen Sie ebenso wie professionelle Unternehmen für einen artgerechten Tiertransport sorgen. Beim Umzugstransport müssen Sie darauf achten, dass Ihrem Haustier genügend Raum zur Verfügung steht. Dabei haben Sie als Beförderer sicherzustellen, dass Ihr Tier unverzüglich und unter Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden an seinem Bestimmungsort ankommt.
Reisetasche für Ihr Tier
Sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Tier am Umzugstag eine Reisetasche hat. Packen Sie dort Fress- und Trinknapf ein, ausreichend Futter, einen Löffel zum Mixen des Futters, Spielzeug und Pflegeutensilien. Wenn möglich nehmen Sie den Lieblingsschlafplatz Ihres Tieres wie zum Beispiel die Schlafdecke oder Matte mit.
Am besten füllen Sie noch Trinkwasser aus Ihrer alten Heimat ab, damit Ihr Tier frisches Wasser für die Reise hat und nicht durch einen plötzlichen Trinkwasserwechsel Magenbeschwerden bekommt. Zu Guter Letzt sollten Sie die Telefonnummer ihres bisherigen Tierarztes sowie des Tierarztes am neuen Wohnort griffbereit in der Tasche verstauen.
Umzug von Tieren aus Drittländern in die EU
Sollten Sie aus einem Nicht-EU-Staat in ein der EU zugehöriges Land ziehen, müssen Sie zusätzliche Regeln beachten. Grundsätzlich muss auch in diesem Fall Ihr Tier vorher geimpft und gechipt sein, damit es die EU-Heimtierordnung erfüllt. Außerdem müssen Sie vor der Ausreise ein Tollwut-Antikörpertest in einem von der EU zugelassenen Labor vorweisen. Zusätzlich müssen Sie nach dem Bluttest eine Wartezeit von drei Monaten einhalten. Sollten Sie diese Bestimmungen missachten, so kann Ihr Tier zurückgeschickt werden, für mehrere Monate einer Quarantäne unterliegen oder gar getötet werden.
Bitte beachten Sie:
Da Einfuhr- und Impfbestimmungen ständig erneuert werden, kann hier keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich nach den neuesten Informationen für Ihr Bestimmungsland bei Ihrem Tierarzt oder bei dem für das Einreiseland zuständige Konsulat.
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