Behördengänge für den Auslandsumzug
Einwohnermeldeamt
Wer aus Deutschland wegzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
Kfz-Zulassungsstelle
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland gehen und Ihr Fahrzeug mitnehmen möchten, müssen Sie Ihr Auto in Deutschland abmelden und im Ausland neu anmelden. Für die Abmeldung bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Deutschland benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Außerdem müssen Sie Ihre deutsche Haftpflichtversicherung kündigen und eine neue im Ausland gültige abschließen.
Wenn Sie nur vorübergehend ins Ausland gehen und Ihr Auto mitnehmen, können Sie einen internationalen Fahrzeugschein beantragen. Dieser wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein erstellt und hat eine Gültigkeit von maximal 1 Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden. Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie den deutschen Fahrzeugschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
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