Behördengänge nach dem Umzug erledigen
Behördengänge – lästig, aber notwendig
Vergessen Sie vor allem nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (bzw. Ummeldung bei Umzug innerhalb der Gemeinde). Hierfür bleiben Ihnen in den meisten Fällen zwei Wochen Zeit. Wenn Sie diese Frist versäumen, droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro. Dieses wird allerdings nur in Extremfällen verhängt.
Falls Sie Hundebesitzer sind, erledigen Sie die An- bzw. Ummeldung Ihres Vierbeiners gleich mit. Bei den meisten Bürgerämtern kann dies in einem Zug gemacht werden. Je nach individuellen Lebensumständen müssen Sie auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Finanzamt, das Arbeitsamt oder das Sozialamt über Ihren Umzug informieren.
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