Befreiung von GEZ-Gebühren

GEZ-Befreiung für Studenten

Wer BAföG bezieht, kann sich von den GEZ-Gebühren (Rundfunkgebühren) befreien lassen. Für die Befreiung von den Rundfunkgebühren muss ein Befreiungsantrag gestellt werden. Gehen Sie hierfür bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie dieses Rundfunkgebühren-Befreiungsformular online aus
  2. Drucken Sie das Formular am Ende der Eingabe aus (die Druckfunktion wird nach dem Ausfüllen automatisch angeboten)
  3. Unterschreiben Sie das Antragsformular, legen Sie die jeweils erforderlichen Nachweise bei und senden Sie die Unterlagen auf dem Postweg an:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Für die weitere Kontaktaufnahme mit der ehemaligen GEZ nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:

E-Mail: [email protected]
Telefon: 0221 / 50 61-0
Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Fax: 018 59995 0105*
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.

Sie können aber auch das Original Ihres Bewilligungsbescheids bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt vorlegen mit der Bitte um Vermerk im GEZ-Antragsformular. In diesem Fall brauchen Sie dem Antrag auf GEZ-Befreiung nur noch eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids beizufügen.

Da die Rundfunkgebühren-Befreiung nicht rückwirkend gültig ist, sollten Sie einen vorsorglichen Antrag stellen, wenn Sie das BAföG schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben.

Der "Sozialanschluss" für das Telefon

Liegen BAföG-Bescheid und GEZ-Befreiung vor, kann man wiederum den Sozialanschluss der Deutschen Telekom beantragen. Der Sozialanschluss beinhaltet eine Verminderung der monatlichen Zahlungen (nur für analoge Telefonnetze). Den Antrag kann man in allen Postfilialen und T-Punkten erhalten und einreichen.

An- und Ummelden bei der GEZ

Lesen Sie, welche Geräte Sie bei der GEZ anmelden müssen, wie hoch die Gebühren sind und wie Sie eine Anmeldung oder Ummeldung vornehmen können.

Abmelden bei der GEZ

Das Abmelden von den Rundfunkgebühren muss eindeutig begründet werden. Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie vorgehen können.

GEZ-Gebühren

Was es mit den GEZ-Gebühren generell auf sich hat und warum Sie ungefragt Post und Besuch von der GEZ erhalten, können Sie hier nachlesen.

Befreiung von den GEZ-Gebühren

Unter bestimmten Umständen kann man sich auf Antrag von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Prüfen Sie, ob Sie hierfür in Frage kommen.

Umzugsunternehmen vergleichen

Umzug mit Profis, aber günstig? Einfach Umzug eingeben, Angebote vergleichen und bis zu 70% sparen! Kostenfrei und unverbindlich.

Über 1.000 geprüfte Umzugsfirmen
Angebote bequem vergleichen
Bis zu 70% Umzugskosten sparen!