Befreiung von GEZ-Gebühren
GEZ-Befreiung für Studenten
Wer BAföG bezieht, kann sich von den GEZ-Gebühren (Rundfunkgebühren) befreien lassen. Für die Befreiung von den Rundfunkgebühren muss ein Befreiungsantrag gestellt werden. Gehen Sie hierfür bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie dieses Rundfunkgebühren-Befreiungsformular online aus
- Drucken Sie das Formular am Ende der Eingabe aus (die Druckfunktion wird nach dem Ausfüllen automatisch angeboten)
- Unterschreiben Sie das Antragsformular, legen Sie die jeweils erforderlichen Nachweise bei und senden Sie die Unterlagen auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Für die weitere Kontaktaufnahme mit der ehemaligen GEZ nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0221 / 50 61-0
Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Fax: 018 59995 0105*
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.
Sie können aber auch das Original Ihres Bewilligungsbescheids bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt vorlegen mit der Bitte um Vermerk im GEZ-Antragsformular. In diesem Fall brauchen Sie dem Antrag auf GEZ-Befreiung nur noch eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids beizufügen.
Da die Rundfunkgebühren-Befreiung nicht rückwirkend gültig ist, sollten Sie einen vorsorglichen Antrag stellen, wenn Sie das BAföG schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben.
Der "Sozialanschluss" für das Telefon
Liegen BAföG-Bescheid und GEZ-Befreiung vor, kann man wiederum den Sozialanschluss der Deutschen Telekom beantragen. Der Sozialanschluss beinhaltet eine Verminderung der monatlichen Zahlungen (nur für analoge Telefonnetze). Den Antrag kann man in allen Postfilialen und T-Punkten erhalten und einreichen.
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