Pass und Ausweis für Ausländer
Was muss ich als Ausländer bezüglich Pass und Ausweis in Deutschland beachten?
Zum 1.1.2005 wurden teilweise neue Pflichten in der Aufenthaltsverordnung geschaffen und bestehende wurden konkretisiert:
- Wenn Sie nach dem 01. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder einen deutschen Passersatz beantragen oder anzeigen wollen, dass Sie Ihren Pass verloren oder wieder gefunden haben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Pässe, Reiseausweise, Ersatzpapiere und andere Ausweisdokumente der Ausländerbehörde vorzulegen.
- Sie müssen so rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes oder Passersatzes bei den Behörden in Deutschland und im Ausland die erforderlichen Anträge stellen, dass Ihnen ein neues Ausweisdokument innerhalb der Gültigkeitsdauer ausgestellt werden kann.
- Sie müssen unverzüglich einen neuen Pass beantragen, wenn der bisherige ungültig oder abhanden gekommen ist.
- Sie müssen sofort einen neuen Pass oder eine Änderung beantragen, sobald Angaben in dem Pass unzutreffend sind.
- Wenn Sie keinen Pass besitzen, diesen auch nicht zumutbar erhalten können oder Ihren Pass vorübergehend einer deutschen Behörde überlassen haben, müssen Sie umgehend einen Ausweisersatz beantragen.
- Wenn Sie einen verlorenen Pass oder Passersatz wiederfinden, müssen Sie die Ausländerbehörde oder die deutsche Auslandsvertretung hierüber informieren. Dies gilt auch, wenn Sie den Verlust zuvor nicht gemeldet hatten.
An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?
Grundsätzlich sind - gemäß der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes - die Länder für die Anwendung der ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständig. Alle aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen hat daher die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landes nach der geltenden Rechtslage zu treffen. Die Behörde ist dabei nur an Weisungen der übergeordneten Landesbehörde gebunden.
Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung empfiehlt es sich, bei Fragen zu einem konkreten Einzelfall die örtliche Ausländerbehörde zu kontaktieren. Bei Visumfragen sollten Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt wenden.
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