Sonderurlaub für Umzug
Wieviel Urlaub für den Umzug brauchen Sie?
Wenn Sie sich für den do-it-yourself Umzug entschieden haben, überlegen Sie frühzeitig, wie viel Zeit Sie für den Umzug und das anschließende Einräumen vermutlich benötigen werden. Denken Sie dabei auch an anstehende Behördengänge wie z.B. den obligatorischen Gang zum Einwohnermeldeamt oder - falls Sie ein Fahrzeug besitzen - die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz bei der Zulassungsstelle.
Schnell kommen auf diese Weise zwei oder drei Tage zusammen. Auch wenn Ihr Umzug an einem Wochenende stattfindet, benötigen Sie zumindest einen Wochentag, um die Behördengänge zu erledigen. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich daher frühzeitig informieren, ob es in Ihrem Unternehmen bereits eine Regelung bezüglich Sonderurlaub bei Umzug gibt.
Kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug
Falls es in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Thema Sonderurlaub für Umzug dort bereits geregelt ist. Fragen Sie beim Betriebsrat oder in Ihrer Personalabteilung nach. Handelt es sich um einen kleineren Betrieb ohne entsprechende Vereinbarungen, können Sie immer noch Ihren Chef direkt um Urlaub bei Umzug bitten. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für Umzug gibt es zwar nicht, aber Nachfragen kostet schließlich nichts.
Tipp
Fragen Sie am besten gleich nach zwei Tagen Sonderurlaub für Ihren Umzug. So ist es wahrscheinlicher, dass Ihnen zumindest ein Tag Umzugsurlaub gewährt wird.
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