Schulbeihilfen & Sozialdienst
Schulbeihilfen
Kann ein Kind aufgrund der schulischen Situation oder der Ausbildung nicht am Umzug teilnehmen, wird für die Unterbringung am Schul- oder Ausbildungsort Schulhilfe bewilligt. Diese Regelung gilt nur, wenn ein Wechsel der Schule oder der Ausbildungsstätte unmöglich oder unzumutbar ist. Sollte dies der Fall sein, werden dem Kind zwei Reisen im Monat zur Familie erstattet. Ersetzt werden auch die Kosten, falls die Reisen mit dem eigenen Auto bestritten werden. Dieses gilt auch für die Fahrten zur bisherigen oder nächstgelegenen Ausbildungsstätte.
Diese Leistungen sind zeitlich befristet. Nähere Informationen über Voraussetzungen und Antragstellung erteilt Ihnen die Truppen- oder Standortverwaltung.
Sozialdienst der Bundeswehr
Der Sozialdienst betreut Sie gerne zu Fragen anlässlich Ihres Umzuges. Das kann den familiären Bereich betreffen oder auch das soziale Umfeld des neuen Standortes. Sie können Ihre Anliegen dem Sozialdienst anvertrauen, da dieser über die Gespräche Stillschweigen zu bewahren hat. Auch Vorgesetzte haben ohne Ihre Einwilligung keine Möglichkeit, an Auskünfte zu gelangen.
Das Team des Sozialdienstes kennt Ihren neuen Standort, hilft bei Behörden, kennt die Schulen und Ausbildungsstätten und soziale Einrichtungen. Zudem können Ihnen auch im Freizeitbereich Angebote gemacht werden (z. B. Vereine).
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